Umsetzung Prioritäre Beleuchtungsmaßnahmen im Bezirk Wandsbek
Die Beleuchtung von Fuß- und Radwegen ist ein wichtiger Faktor für die Sicherheit. Sowohl die Sichtbarkeit von Hindernissen auf dem Boden sowie entgegenkommende Verkehrsteilnehmer sind für die sichere Nutzung der Fuß-und Radwege gerade in den Herbst- und Winterzeiten wichtig. Die Wichtigkeit der Beleuchtung nimmt noch um ein Mehrfaches zu, wenn diese Wege als Zubringer zu Schulen und Sportanlagen von Schülern genutzt werden.
Deshalb ist es auch unerklärlich, warum die Behörde für Umwelt und Energie unter Führung des Umweltsenators Jens Kerstan (Bündnis90/Grüne) auch parteiübergreifende Beschlüsse aus dem Bezirk ignoriert und die festgestellte Priorität der Bezirkspolitiker vor Ort in seinen Entscheidungen nicht berücksichtigt!
Das widerspricht auch dem Ziel, möglichst vielen Bürger eine attraktives Alternativangebot zum Verkehrsmittel Auto zu machen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt wie folgt Stellung 28.10.2019
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 05.11.2019
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt Wandsbek hat folgende Beleuchtungswünsche an die BUE in den Jahren 2015 bis 2019 aus politischen Beschlüssen gemeldet (mit Datum des Anschreibens:)
Anschreiben vom 8. April 2015 | |
Alstertal |
Verbindungsweg zwischen Rehmbrook und Harksheider Straße |
Durchgangsweg und Zuwegung Alte Landstraße / Josthöhe | |
Walddörfer |
U-Bahnwanderweg Ohlenhoffs Tannen bis Heinrich von Ohlenhoffstraße |
Rahlstedt |
Verbindungsweg Nienhagener Straße/ Timmendorfer Straße |
Anschreiben vom 31. Januar 2016 | |
Volksdorf |
Grünverbindung Pastorenstieg zwischen Rockenhof und Im Alten Dorfe |
Farmsen/Berne |
Beleuchtung zu den Einrichtungen Jugendclub Berner Au |
Hummelsbüttel |
Beleuchtung Grünverbindung zwischen Hummelsbüttler Hauptstraße und Am Karpfenteich |
Anschreiben vom 27. Februar 2017 | |
Lemsahl |
Beleuchtung Grünverbindung zwischen Tannenhof und Rootsoll |
Hummelsbüttel |
Beleuchtung Grünverbindung zwischen Josthöhe und Reebroden |
Volksdorf |
Grünverbindung Pastorenstieg zwischen Rockenhof und Im Alten Dorfe und in Verlängerung vom Im Alten Dorfe bis Im Allhorn |
Mellingstedt |
Grünverbindung zwischen Huuskoppel und Kortenland |
Anschreiben vom 27. Februar 2018 | |
Gleiche Meldung wie im Anschreiben vom 27. Februar 2017, da es keinen neuen Beschluss und keine Umsetzung gab. | |
Anschreiben vom 22. Februar 2019 | |
Volksdorf |
Grünverbindung Pastorenstieg zwischen Rockenhof und |
U- Bahnwanderweg zwischen den Haltestellen Buckhorn und Haltestelle Hoisbüttel (zwischen Straßen im Regestall und Heinrich von Ohlendorff-Straße) | |
Hummelsbüttel |
Beleuchtung Grünverbindung zwischen Josthöhe und Reebroden |
Grünanlage Tegelsbarg – Grünverbindung vom Butterbauernstieg | |
Marienthal |
1. Neuanlage Beleuchtung Grünanlagenweg im 3. und 4. Gehölz |
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2. Nachverdichtung bestehende Beleuchtung 1. und 2. Gehölz |
BUE:
Folgende Maßnahmen wurden von der BUE zur Umsetzung gegenüber dem LSBG angemeldet:
Maßnahme |
Umsetzung |
Nienhagener Straße/ Timmendorfer Straße |
05/2016 |
Bekassineau - Jugensclub |
04/2017 |
Bauspielplatz Berner Au |
07/2018 |
Lehmsahl Tannenhof - Rootsoll |
03/2019 |
Huuskoppel - Kortenland |
03/2019 |
BUE:
Keine.
BUE:
Maßnahme |
Begründung |
Rehmbrook - Harksheider Straße |
Parallelweg vorhanden |
Alte Landstraße/ Josthöhe |
Parallelweg vorhanden/ kein Verbindungsweg gemäß Kriterien |
Ohlendorffs Tannen bis Heinrich-von-Ohlendorff-Str. |
Parallelweg vorhanden |
Am Karfpfenteich |
Lampen vorhanden |
BUE:
Bei den „Smart Benches“ handelt es sich um keine geeignete reguläre Straßen- und Wegebeleuchtung, sondern vielmehr um eine städtegestalterische Möglichkeit.
6. Hat sich die Verwaltung mit dem Thema „Lichtverschmutzung“ bei der Beleuchtung von Fuß- und Radwegen beschäftigt? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?
BUE:
Die Anforderung an die Straßenbeleuchtung erfolgt in Hamburg nach Maßgaben, welche die Grundsätze der einschlägigen Normen und Regelwerke, insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung der Verkehrssicherheit, aber auch bisweilen gegenläufige Anforderungen aus dem Umweltschutz, bei einem insgesamt wirtschaftlich sparsamen Umgang mit begrenzten Haushaltsmitteln, abbilden müssen. Der Thematik „Lichtverschmutzung“ wird in diesem Zusammenhang nach Möglichkeit immer Rechnung getragen und bereits in der Frage betrachtet, ob eine Beleuchtung eingerichtet wird. So werden anbaufreie Strecken nur dann beleuchtet, wenn ein vorrangiger Bedarf der Verkehrssicherung besteht; ebenso wird die Beleuchtung von Grünwegen nur in begründeten Ausnahmefällen eingerichtet. Daneben wird bei der Auswahl der Leuchten die Abstrahlcharakteristik dahingehend definiert, dass Streulicht vermieden wird. Bei der (separaten) Beleuchtung von Geh- und Radwegen wird abhängig von der baulichen Lage und der Nutzung entschieden, ob auch eine Aufhellung des Umfeldes erfolgt oder eine reine Wegebeleuchtung ausreicht – mit entsprechend geringerer Auswirkung auf die Natur. Die verbesserten Möglichkeiten von technischen Neuentwicklungen – insbesondere der LED-Technik – finden dabei regelmäßig Eingang in die technischen Anforderungen an Produkte und in die Planungsregeln.
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