22-2477

Umsetzung der Recycling-Container an der Ohlendiekshöhe Antrag der AfD-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 05.11.2025 Regionalausschuss Alstertal Ö 5.5

Sachverhalt

Vor dem Kindergarten am Südende der Ohlendiekshöhe wurden auf mehreren baulich hergestellten Pkw-Stellplätzen Recycling-Container aufgestellt. Wie sich im Zuge des CDU-Antrags zur Aufstellung ähnlicher Container im Butterbauernstieg gezeigt hat, ist die Platzierung solcher Behälter im unmittelbaren Umfeld von Kindertagesstätten rechtlich unzulässig. Durch die Container werden die Sichtachsen zwischen Gehweg und Fahrbahn versperrt. Kinder, die aus der Einrichtung treten, können herannahende Fahrzeuge nicht erkennen, und umgekehrt können Fahrzeugführende Kinder im Nahbereich nicht rechtzeitig wahrnehmen.

Aus Gnden der Gefahrenabwehr ist ein Verstellen der Sichtachsen daher unzulässig. Die Container sind zu entfernen, um ordnungsgemäße Zustände wiederherzustellen (vgl. Drs. 22-2281 vom 24.09.2025). Hinzu kommt, dass Lieferverkehr, Müllabfuhr und Bring- bzw. Holverkehre der Eltern die Straße regelmäßig blockieren, was zu Rückstaus führt, wie das beigefügte Foto zeigt. Die für den Kindergarten vorgesehenen Stellplätze sind durch eine Schranke dauerhaft unzugänglich, wodurch sich die Verkehrssituation zu den Stoßzeiten zusätzlich verschärft.

Ein eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286 StVO) für die Parkbucht während der Öffnungszeiten des Kindergartens mit Ausnahme für kurzes Ein- und Aussteigen sowie be- und entladen wäre daher sinnvoll. Darüber hinaus ist der Parkplatzdruck im Quartier aufgrund fehlerhafter Annahmen des ursprünglichen Bebauungsplans ohnehin erheblich. Jeder wieder verfügbare Stellplatz wird dringend benötigt.

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten,

  1. die Recycling-Container an der Ohlendiekshöhe umgehend entfernen zu lassen und einen geeigneten alternativen Standort im näheren Umfeld zu ermitteln,
  2. dabei insbesondere die Aufstellung in der Straße Ohlendiek / Ecke Poppenbütteler Berg sowie auf der stadteigenen Verkehrsflächenbegleitfläche (Flurstück 5608) am Ostende des Kramer-Kray-Wegs zu prüfen,
  3. alternativ die seit Jahren ungenutzten Fahrradabstellflächen vor den Häusern 8 bis 12 bzw. 13 als Standort zu erwägen,
  4. nach Entfernung der Container die wiederhergestellten Stellplätze mit einem eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286 StVO mit Zusatzzeichen) oder ggf. als „hopp rin / rut“-Zone auszuweisen,
  5. dem Regionalausschuss Alstertal bis zum 31. März 2026 zu berichten.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Poppenbütteler Berg

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