21-4588

Umgestaltung der Bushaltebereiche am U-Bahnhof Farmsen Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.11.2021 (Drs. 21-4177.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
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24.02.2022
17.02.2022
03.02.2022
Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, im Rahmen der Baumaßnahme Busbeschleunigung

im Bereich U-Farmsen,

  1. die derzeit bestehende Anzahl an Fahrradabstellmöglichkeiten um mindestens weitere 180 Fahrradabstellmöglichkeiten zu erhöhen. Die ca. 64 Abstellmöglichkeiten am südlichen U-Bahnzugang (ca. 24 Abstellmöglichkeiten an der Westseite und ca. 40 Abstellmöglichkeiten an der Ostseite) sollten erhalten bleiben oder durch Doppelstockanlagen aufgerüstet werden;
  2. im Bereich der Bushaltestellen Baumstandorte für großkronige, Schatten spendende hei-mische Bäume samt regelkonformer Grünfläche zu schaffen;
  3. im Bereich der Bushaltestelle ausreichend Fahrgastunterstände zu errichten, die Schutz vor Regen, Wind und Wetter bieten;
  4. im Bereich der Bushaltestellen ausreichend Sitzgelegenheiten für die wartenden Fahrgäste zu schaffen;
  5. den Weg vom südlichen Eingang des U-Bahnhofs zur Straße „An der Walddörferbahn“ barrierefrei zu gestalten.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss:

 

Zu 1.

 

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) lehnt sich in permanentem Austausch und ständiger Abstimmung eng an das Bike-und-Ride-Entwicklungskonzept (B+R) an, um weitere Standorte für geeignete Fahrradabstellmöglichkeiten zu realisieren. Der LSBG geht dabei gemäß der aktuell öffentlich zur Verfügung stehenden Verkehrs- und Freiraumkonzepte von einem deutlichen Potential zusätzlicher Abstellmöglichkeiten aus. An diesen wird im Rahmen des aktuell laufenden Beteiligungsprozesses weiter gearbeitet, um Funktionalität und Freiraumgestaltung in Einklang zu bringen. Ob eine Aufrüstung durch Doppelstockanlagen im beschriebenen Bereich möglich ist, wird das Ergebnis einer näheren Detailprüfung der Entwurfsplanung zeigen.

 

Zu 2. bis 4.:

 

Der LSBG strebt dies an und wird daher in der weiteren Entwurfsphase eine detaillierte Prüfung vornehmen. 

 

Zu 5.

 

Die Herstellung eines barrierefreien Zugangs im Südosten ist abhängig von Abstimmungen mit einem privaten Grundstückseigentümer, da sich ein Teil der Anlage auf seinem Privatgrundstück befindet. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. bis 4.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n