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Ulzburger Straße: Bedarfsgesteuerte Vollampel an der Kreuzung Müssenredder schaffen Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 12.02.2025 Regionalausschuss Alstertal Ö 5.6

Sachverhalt

 

Der LSBG plant seit vielen Jahren die Sanierung/Modernisierung des Straßenzuges Ulzburger Straße / Poppenbütteler Berg / Lemsahler Landstraße / Poppenbütteler Chaussee.

Die Kreuzung der Ulzburger Straße mit dem Müssenredder gehört zum Abschnitt 1: Ulzburger Straße zwischen Ring 3 und Harksheider Straße.

Aufgrund einer Priorisierung der notwendigen Sanierungsabschnitte werden derzeit die Planungen für die Abschnitte 1 und 4 vorangetrieben. Die mit allen Trägern der öffentlichen Belange abgestimmten Unterlagen und damit die finalen Planungen zum Abschnitt 4 werden zeitnah hier veröffentlicht. Die Planungen zum Abschnitt 1 befinden sich noch in der Überarbeitung (zweite Verschickung) und werden zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls hier veröffentlicht.

Der Umbau der beiden Abschnitte soll“ (frühestens) „ab 2027 erfolgen.“

 

Quelle:

https://lsbg.hamburg.de/baumassnahmen-und-planungen/ulzburger-str-poppenbuetteler-chaussee

 

Gemäß Drucksache 22/12559 sollten die Planungen bereits im Frühjahr 2024 vorgestellt werden. Baubeginn sollte 2024 sein. Da sich die Planungen seit Jahren nach hinten verschieben, ist es sinnvoll, einzelne Maßnahmen vorzuziehen.

Die Kreuzung Ulzburger Straße/Müssenredder ist eine stark belastete Kreuzung, insbesondere auch durch die Abbiegenotwendigkeit der Buslinie 174. Für die Fußnger gibt es im Nordteil der Kreuzung einen intensiv genutzten Fußngerübergang mit bedarfsgesteuerter Ampelschaltung.

Trotzdem kommt es immer wieder zu Autounfällen an dieser Kreuzung.

 

 

Der Regionalausschuss Alstertal möge beschließen:

Petitum/Beschluss

 

Die zuständigen Behörden werden gebeten:

Die Errichtung einer bedarfsgesteuerten Vollampel an der Kreuzung Ulzburger Straße/Müssenredder unabhängig von der LSBG-Grundsatzplanung zu prüfen und dem Regionalausschuss Alstertal bis zum 30.09.2025 zu berichten.

 

Die Bezirksversammlung möge sich diesem Beschluss anschließen.

 

 

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