21-6361

Uferbefestigung Deepenhornteich Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.11.2022 (Drs. 21-6098)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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22.02.2023
02.02.2023
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Hamburg Wasser möge dem Regionalausschuss Rahlstedt die geschlossene Umzäunung des Deepenhornteiches erläutern und Wege aufzeigen,wie künftig eine Öffnung in den Sommermonaten erfolgen kann.

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt unter Beteiligung von HAMBURG WASSER (HW) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Der Deepenhornteich ist ein Rückhaltebecken von HW. Es handelt sich um eine abwassertechnische Anlage. Demnach ist HW grundsätzlich verkehrssicherungspflichtig für das Becken. Um dieser Pflicht nachzukommen, werden Becken meist eingezäunt. Da allen Beteiligten der Freizeitwert des Beckens bewusst ist, hat HW ein Gutachten beauftragt, welches das Gefahrenpotential einschätzen und entsprechende Schutzmaßnahmen empfehlen sollte.

 

In Hinblick auf Umfeld, Böschungswinkel und Wassertiefe bzw. Schlammdicke wurde das Gefahrenpotential eingeschätzt, und es wurden individuelle Maßnahmen abgeleitet. Diese sahen Bepflanzungen und Zaunabschnitte vor. Auf Wunsch des Bezirksamtes Wandsbek sollte es weiterhin eine Zugänglichkeit zum Becken geben. Voraussetzung hierfür war die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht für diesen Abschnitt durch das Bezirksamt.

 

HW hat das Bezirksamt Wandsbek gebeten, eine entsprechende Vereinbarung vorzulegen. Diese befindet sich derzeit im Bezirksamt in der Abstimmung.

 

Sobald es eine Vereinbarung zwischen dem Bezirksamt Wandsbek und HW gibt, die die Übernahme der Verkehrspflicht durch das Bezirksamt im Bereich der Öffnung zum Becken hin regelt, steht aus Sicht von HW einer Öffnung des Zauns im Frühjahr 2023 nichts im Wege.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n