Überprüfung der Verkehrssituation an der Charlottenburger Straße Ecke Liegnitzer Straße und Kaskadenpark Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 28.09.2022 Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek Ö 5.1
Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner haben über Probleme an der Charlottenburger Straße auf Höhe der Hausnummer 57 berichtet. Die Charlottenburger Straße verläuft von Norden nach Süden. Auf Höhe der Hausnummer 57 trifft von östlicher Richtung die Liegnitzer Straße und gegenüber von Westen die Straße Kaskadenpark auf die Charlottenburger Straße. An der Kreuzung dieser Straßen befinden sich auf beiden Seiten der Charlottenburger Straße Bushaltestellen. Das Überqueren der Charlottenburger Straße an dieser Stelle gestaltet sich insbesondere für Fußgänger als schwierig. Am Tag ist die Straße hoch frequentiert, sodass das Queren der Straße nur mit Geduld möglich ist. Laut Aussage einer mobilitätseingeschränkten Anwohnerin sei das Queren der Straße zu Stoßzeiten für Kinder oder mobilitätseingeschränkte Menschen kaum möglich. Ein Erreichen der Bushaltestelle sei kaum machbar. Dabei ist die Bushaltestelle für viele aus dem Neubaugebiet Jenfelder Au ein Anlaufpunkt. Ebenso für Menschen, die im Fördern&Wohnen Haus an der Charlottenburger Straße 57 wohnen.
Zusätzlich erschwert werde die Situation durch geparkte Fahrzeuge, die außerhalb des gekennzeichneten Parkstreifens halten. Die Markierung des Parkstreifens endet ca. 10 m vor der Einmündung zum Kaskadenpark, damit Fahrzeuge und Fußgänger den Verkehr von Richtung Rahlstedt kommend einsehen können. Zum Einsehen des Verkehrs müssen Fußgänger und Fahrradfahrer vom Kaskadenpark kommend weit auf die Charlottenburger Straße treten. Auch mobilitätseingeschränkte Menschen queren an dieser Stelle die Straße, da dort der Bordstein abgesenkt ist.
Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu verbessern, sollte geprüft werden, ob eine Überquerungshilfe an der Charlottenburger Straße Höhe Liegnitzer Straße eingerichtet werden könnte. Zudem sollte geprüft werden, ob eine deutlichere Kennzeichnung des Parkbereichs bzw. des Bereichs, wo das Parken nicht erlaubt ist, möglich ist, indem eine Sperrfläche eingezeichnet wird.
Dieses vorausgeschickt möge der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek folgendes beschließen:
Die Verwaltung möge
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.