Übergang Kreuzung Poppenbütteler Weg/Alte Landstraße sichern Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.09.2025 (Drs. 22-2056.1)
Letzte Beratung: 13.11.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 16.24
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird nach Rücksprache mit der zuständigen Fachbehörde gebeten zu prüfen,
ob mit geeigneten Maßnahmen der genannte Bereich am Ring 3 im Umfeld Elgenkamp gut erkennbar abgesichert werden kann, um die gefährliche Überquerung der vielspurigen Kreuzung
an dem, wegen einer Umleitungsstrecke, temporär gesperrten Fußgängerüberweg nachhaltig
zu unterbinden (beispielsweise temporärer Zaun zwischen Fuß-/Radweg an Ring 3, temporäre
Fußgängerbrücke, Gitter oder dichte Bepflanzung Grüninsel oder andere Verfahren).
Das Polizeikommissariat (PK) 35 nimmt wie folgt Stellung:
Vorbemerkung
Vor dem Hintergrund des Straßenbauvorhabens in der Wellingsbütteler Landstraße, Wellingsbüttler Weg wurde die Kreuzung Poppenbüttteler Weg, Alte Landstraße, Ulzburger Straße zur Ertüchtigung der Umleitungsstrecke umfangreich überplant. Aufgrund dieser Planungen wurde an der Kreuzung die östliche signalisierte Fußgängerquerung über den Poppenbütteler Weg am 21.07.2024 zurückgebaut.
Stellungnahme:
Verkehrsbeobachtungen
Punktuelle Verkehrsbeobachtungen des PK 35 haben ergeben, dass vereinzelt zu Fuß gehende Personen den Poppenbütteler Weg in Höhe der Einmündung Elgenkamp vom südlichen Gehweg in Richtung Norden zunächst über zwei Fahrstreifen auf eine Verkehrsinsel in der Straßenmitte überqueren, um dann schließlich die zwei nördlichen Fahrstreifen zu passieren.
Die Beobachtungen lassen vermuten, dass dieser Weg häufig von Busfahrgästen genutzt wird, die an der Bushaltestelle „Alte Landstraße (Nord)“ im Poppenbütteler Weg (Südseite) den Bus verlassen und die Bushaltestelle „Alte Landstraße (Nord)“ in der Ulzburger Straße (Südostseite) erreichen wollen.
Der fehlende Bewuchs auf der Verkehrsinsel an der Querungsstelle lässt darauf schließen, dass die Verkehrsinsel regelmäßig von zu Fuß gehenden Personen genutzt wird.
Verkehrsführung
Der Fußverkehr kann auf dem südlichen Gehweg des Poppenbütteler Weg aus Richtung der beobachteten Querungsstelle in etwa 80 Meter die Kreuzung Poppenbütteler Weg, Alte Landstraße, Ulzburger Straße erreichen. Eine verkehrssichere und regelkonforme Führung über drei Fußgängerfurten zur östlichen Straßenseite der Ulzburger Straße ist über einen Weg von etwa 100 Metern zu erreichen.
Die Entfernung zum östlichen Teil der Ulzburger Straße durch Überquerung des Poppenbütteler Wegs in Höhe Elgenkamp beträgt 100 Metern.
Verkehrsunfallsituation
Eine Analyse der Verkehrsunfallsituation im Poppenbütteler Weg in Höhe der Einmündung Elgenkamp mittels der Elektronischen Unfalltypensteckkarte (EUSKA) ergab, dass die Polizei in den vergangenen drei Jahren lediglich zwei Verkehrsunfälle in diesem Bereich registriert hat. Seit Beginn der elektronischen Aufzeichnung in EUSKA (etwa 1995) wurde kein Verkehrsunfall registriert, bei dem eine zu Fuß gehende Person beteiligt war, die den Poppenbütteler Weg an diesem Ort die Straße überquerte.
Mögliche bauliche Lösung
Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung eines Fußgängerschutzgitter auf der Verkehrsinsel würde die Überquerung der Fahrbahn durch zu Fuß gehende Personen zumindest erschweren.
Bewertung
Aufgrund des baulichen Zustandes der Verkehrsinsel und der Betrachtung von Bildern des Ortes vor dem Umbau der Kreuzung lässt vermuten, dass zu Fuß gehenden Personen den Weg über die Verkehrsinsel bereits vor der Umbaumaßnahme gewählt haben. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die Anzahl der Fahrbahnüberquerungen über die Verkehrsinsel seitdem gestiegen ist.
Die Überquerung des Poppenbütteler Weg über die oben aufgeführte verkehrssichere Führung ist den zu Fuß Gehenden mit einem Umweg etwa 80 Metern zusätzlicher Wegstrecke zumutbar.
Die Verkehrsunfallsituation an diesem Ort ist absolut unauffällig.
Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung eines Fußgängerschutzgitters birgt die Möglichkeit, dass sich zu Fuß Gehende auf die Sperrfläche westlich der Verkehrsinsel stellen, um dort die Fahrbahn zu überqueren, wodurch die Verkehrssicherheit der zu Fuß Gehenden ebenfalls beeinträchtigt wäre.
Abstimmung mit dem Bezirksamt Wandsbek
Die Maßnahme der Einrichtung eines Fußgängerschutzgitters auf der Verkehrsinsel wurde mit der Leitung Straßenplanung des Bezirksamtes Wandsbek abgestimmt. Die Errichtung eines Fußgängerschutzgitters wird in den Maßnahmenspeicher des Bezirksamtes aufgenommen.
Ergebnis
Die bauliche Einrichtung eines Fußgängerschutzgitters auf der Verkehrsinsel im Poppenbütteler Weg in Höhe Elgenkamp kann dazu beitragen, die Anzahl der Fahnbahnüberquerungen an diesem Ort zu reduzieren.
Das PK 35 wird entsprechende Straßenplanungen des Bezirksamtes Wandsbek konstruktiv begleiten.
Das Bezirksamt nimmt ergänzend dazu Stellung:
Der LSBG ist als zuständige Behörde für Hauptverkehrsstraßen schriftlich aufgefordert worden, unter Einbeziehung der Straßenverkehrsbehörde und des zuständigen Polizeikommissariats Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit aufgrund des abgesperrten Fußgängerüberweges festzulegen
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Keine Anlage/n
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