Turnierfähigkeit der neuen Sporthalle am Heinrich-Heine-Gymnasium Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.06.2022 (Drs. 21-5516)
Letzte Beratung: 28.09.2022 Regionalausschuss Alstertal Ö 7.3
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten, mitzuteilen, ob die neue Sporthalle am Heinrich-Heine-Gymnasium turnierfähig ausgestaltet sein wird.
In der o. g. Angelegenheit nimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) unter Beteiligung der Finanzbehörde (FB) wie folgt Stellung:
Am Heinrich-Heine-Gymnasium entsteht eine multifunktionale und inklusive Schulsporthalle mit Bühne, die nicht nur für Schul- und Vereinssport, sondern auch für kulturelle und stadtteilbezogene Nutzungen zur Verfügung stehen soll.
Am Heinrich-Heine-Gymnasium gibt es aktuell zwei Sporthallenfelder, ein kleineres und ein größeres. Das kleinere Sporthallenfeld (Gebäude 03) soll abgerissen werden und das größere Sporthallenfeld wird bestehen bleiben. Im Rahmen des Abrisses sollen zwei neue Sporthallenfelder gebaut werden, die die Schule zusätzlich zu dem einen noch bestehendem Sporthallenfeld erhalten wird. Die Schule wird damit drei Sporthallenfelder haben. Die zwei neuen Sporthallenfelder sind beide jeweils größer als das alte, kleinere Sporthallenfeld, das abgerissen wird und können zudem auch gemeinsam als ein großes Feld genutzt werden. Damit einher gehen deutlich verbesserte Rahmenbedingungen und vielfältigere Nutzungsmöglichkeiten auch für Sportvereine.
Den Bewohnerinnen und Bewohnern und Vereinen des Stadtteils steht durch diesen Neubau künftig ein qualitativ besseres Hallenangebot zur Verfügung als mit den beiden bestehenden zwei kleinen Sporthallenfeldern.
Siehe hierzu auch die Stellungnahme der BSB zur Drs. 21-4630.1 vom 30.03.2022 bzw. die Mitteilungsvorlage Drs. 21-5060 vom 31.03.2022.
Die neue Sporthalle bietet damit Raum für Veranstaltungen und wird gleichzeitig zum Pilotstandort für sogenannte „Kreativsportarten“. Die neue Sporthalle wird eine der ersten Hallen in Hamburg sein, an denen von vornherein auch neuere Trend- und Kreativsportarten räumlich mitgedacht werden. Welche Sportarten dies sind, ist zum Stand 02.08.2022 noch nicht entschieden.
Die Frage, ob eine Sporthalle für die Veranstaltung von Turnieren geeignet ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, da dies von verschiedenen Kriterien abhängig ist: von der jeweiligen Sportart, der Anzahl der Teilnehmenden und der Menge des eingeplanten Publikums.
Grundsätzlich können alle Schulsporthallen von den Vereinen mitgenutzt werden. Ab 17 Uhr haben die Vereine sogar Vorrang bei der Nutzung der Schulsporthallen.
Im Rahmen der Mitnutzungsmöglichkeiten obliegt es den Sportvereinen, in den Schulsporthallen Trainings- und Wettkampfmöglichkeiten für die jeweiligen Sportarten zu organisieren. Dazu gehört auch die Prüfung, für welche Sportarten eine Sporthalle als Trainings- oder Wettkampfstätte geeignet ist.
Die zu neue Multifunktionshalle wird nach aktueller Planung über zwei trennbare Hallenfelder mit einer Fläche von insgesamt 810 Quadratmetern verfügen. Die Abmessungen der nutzbaren Hallenfläche werden insgesamt 2 x 15m x 27m betragen.
Ein neuer Veranstaltungsort für Poppenbüttel war auch Teil des 2016 zwischen Stadt und Bürgerinitiative „Gemeinsam in Poppenbüttel“ geschlossenen Bürgervertrages. Sie wird nicht nur dem Schul- und Vereinssport, sondern auch für kulturelle und stadtteilbezogene Nutzungen, zur Verfügung stehen. Um die Bedarfe der zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer angemessen berücksichtigen zu können, hat SBH mit diesen erfolgreich einen mehrstufigen und digitalen Beteiligungsprozess durchgeführt. Die Realisierung der Multifunktionshalle soll unter anderem durch eine beantragte Förderung des Bundes ermöglicht werden.
Im Übrigen siehe auch die Stellungnahme der BSB zur Drs. 21-4630.1 vom 30.03.2022 bzw. die Mitteilungsvorlage Drs. 21-5060 vom 31.03.2022.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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