Trägervollversammlung der AG § 78 OKJA/Jugendsozialarbeit/Familienförderung - Beschlussvorlage von Trägervertreter*innen
Letzte Beratung: 24.03.2021 Jugendhilfeausschuss Ö 6.3
Trägervollversammlung der AG § 78 OKJA/Jugendsozialarbeit/Familienförderung
Marina Bielfeldt, Gabi Tschurz, Jörn Stronkowski, Burkhard vom Schemm,
Oliver Klädtke, Hans Berling
Gemäß § 25 der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO finden Angebote im Rahmen der Ju-gendhilfe statt.
Sehr viele Einrichtungen bieten im Interesse der Kinder, Jugendlichen und Familien Präsen-zangebote in ihren Einrichtungen an.
Trotz strenger Einhaltung der Hygieneschutzkonzepte und unter Beachtung der Arbeits-schutzverordnung sind die Mitarbeiter*Innen einer erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt.
Die Trägervollversammlung der AG § 78 OKJA/Jugendsozialarbeit/Familienförderung fordert daher eine Gleichbehandlung analog zu den Kita Erzieher*innen und Lehrer*innen für die Beschäftigten in den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit und Familienförderung.
Das bedeutet eine ausreichende Ausstattung mit FFP2 Masken für alle Mitarbeiter*innen und Nutzer*innen sowie die Berücksichtigung des pädagogischen Personals im Bereich der Impfpriorisierung in Gruppe 2. Zudem spricht sich die Trägervollversammlung für die Möglichkeit der Selbsttestung in den Einrichtungen, zusätzlich zum derzeitigen FastTrack Verfahren, aus.
Der Jugendhilfeausschuss Wandsbek begrüßt das Offenhalten der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Familienförderung und SHA/SAJF.
Er sieht für die Mitarbeiter*innen und Nutzer*innen der oben genannten Einrichtungen un-abdingbar die Notwendigkeit der gleichen Schutzmaßnahmen, wie sie für KITA und Schule gelten.
Der Jugendhilfeausschuss bittet die Sozialbehörde, Mitarbeiter*innen der oben genannten Arbeitsfelder in Gruppe 2 bei der Impfpriorisierung einzustufen. Hilfsweise erwartet er, ein vereinfachtes und einheitliches Verfahren beim Ausstellen von Impfbescheinigungen bei den Einrichtungen, die sich in Kooperation mit der GBS/GTS befinden und von daher bereits impfberechtigt sind.
Der Jugendhilfeausschuss bittet die Sozialbehörde, für die oben genannten Einrichtungen Selbsttests analog zu den Regelungen in KITA und Schule bereitzustellen. Hilfsweise erwartet er, den Trägern Empfehlungen und Bezugsadressen von Selbsttests zur Selbstbeschaffung zu geben.
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