Tiny Houses in der Hamburger Bauordnung (HBauO) Auskunftsersuchen vom 09.07.2021
Die „Tiny House“ - Bewegung findet auch in Deutschland eine zunehmende Verbreitung. Jüngst wurde beispielweise in Lüneburg ein Grundstück gesucht, auf welchem eine Siedlung aus ca. 30 Mini-Häusern entstehen kann. Essentiell für die Nutzung bzw. Umsetzung eines „Tiny House“ sind die lokalen Bauvorschriften. Dabei kommt es örtlich zu unterschiedlichen Regelungen, ob ein Mini-Haus als Bauwagen oder freistehendes Einzelhaus zu bewerten ist.
In Hamburg wird der Grund und Boden zunehmend teurer, die Bau- und Baunebenkosten steigen teils dramatisch. Die Hinwendung zu weniger teuren Einzelhäuser auf kleineren Grundstücken muss, falls gewollt, im Vorfeld geregelt sein.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) antwortet wie folgt: 16.08.2021
Vorbemerkung:
Die „Tiny House“ - Bewegung findet auch in Deutschland eine zunehmende Verbreitung. Jüngst wurde beispielweise in Lüneburg ein Grundstück gesucht, auf welchem eine Siedlung aus ca. 30 Mini-Häusern entstehen kann. Essentiell für die Nutzung bzw. Umsetzung eines „Tiny House“ sind die lokalen Bauvorschriften. Dabei kommt es örtlich zu unterschiedlichen Regelungen, ob ein Mini-Haus als Bauwagen oder freistehendes Einzelhaus zu bewerten ist.
In Hamburg wird der Grund und Boden zunehmend teurer, die Bau- und Baunebenkosten steigen teils dramatisch. Die Hinwendung zu weniger teuren Einzelhäusern auf kleineren Grundstücken muss, falls gewollt, im Vorfeld geregelt sein.
BSW:
„Tiny Houses“, die als Gebäude nach HBauO eingestuft werden, müssen vom
Grundsatz her alle öffentlich-rechtlichen Anforderungen an Wohngebäude erfüllen.
BSW:
Nein.
BSW:
Entfällt.
BSW:
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes.
BSW:
Nein. Aufgrund der geringen Wohnungsgröße (bis max. 30 m2) können jedoch bei bestimmten Anforderungen Abweichungen nach § 69 HBauO zugelassen werden.
Die Entscheidung über Abweichungen erfolgt jedoch grundsätzlich bezogen auf den jeweiligen Einzelfall.
keine Anlage/n