Tiny Houses in der Hamburger Bauordnung (HBauO) Auskunftsersuchen vom 09.07.2021
Letzte Beratung: 19.08.2021 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 16.3
Die „Tiny House“ - Bewegung findet auch in Deutschland eine zunehmende Verbreitung. Jüngst wurde beispielweise in Lüneburg ein Grundstück gesucht, auf welchem eine Siedlung aus ca. 30 Mini-Häusern entstehen kann. Essentiell für die Nutzung bzw. Umsetzung eines „Tiny House“ sind die lokalen Bauvorschriften. Dabei kommt es örtlich zu unterschiedlichen Regelungen, ob ein Mini-Haus als Bauwagen oder freistehendes Einzelhaus zu bewerten ist.
In Hamburg wird der Grund und Boden zunehmend teurer, die Bau- und Baunebenkosten steigen teils dramatisch. Die Hinwendung zu weniger teuren Einzelhäuser auf kleineren Grundstücken muss, falls gewollt, im Vorfeld geregelt sein.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
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