21-2029

Tempo-30-Zone in der Wolliner Straße zwischen Oldenfelder Straße und Bargteheider Straße einrichten Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.08.2020 (Drs. 21-1572.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 28.10.2020 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 8.7

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Das Bezirksamt Wandsbek richtet gemäß dem Vorschlag der Behörde für Wirtschaft, Verkehr

und Innovation aus dem Jahre 2011 in der Wolliner Straße zwischen Oldenfelder Straße und

Bargteheider Straße eine Tempo-30-Zone ein. Um insbesondere dem Busverkehr in Richtung

Bargteheider Straße Vorfahrt einzuräumen, wird die Einmündung der Sackgasse Wolliner Straße 18-22a mit einer Gehwegüberfahrt angeschlossen.

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende antwortet unter Beteiligung der Behörde für Inneres und Sport wie folgt:

 

Im Jahre 2011 wurde der Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Wolliner Straße zwischen Oldenfelder Straße und Bargteheider Straße von einem behördenübergreifenden Arbeitskreis bestehend aus Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Behörde für Inneres und Sport, den Verkehrsbetrieben und der damaligen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (heute Behörde für Verkehr und Mobilitätswende) zugestimmt. An diesem Sachstand hat sich nichts geändert. Für die Planung, den Umbau und der Erstellung einer Gehwegüberfahrt in Höhe der Sackgasse Wolliner Straße ist das Bezirksamt sowohl fachlich als auch finanziell zuständig. Nach Fertigstellung der Maßnahme kann eine Anordnung der entsprechenden Beschilderung für eine Tempo-30-Zone durch die örtliche Straßenverkehrsbehörde vorgenommen werden.

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:

 

Der Beschluss wird in den Maßnahmenspeicher des AP 2022/23 aufgenommen

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Bera­tungs­reihen­folge
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