21-8314

Tempo 30 in der Straße Kattjahren Schriftlich eingereichtes Anliegen

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25.01.2024
Sachverhalt

 

Folgendes Schreiben ist der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung am 21.01.2024 per Mail zugegangen:

 

Guten Tag!

 

In der Straße Kattjahren ist die zulässige Höchstgeschwindigeit 50 km/h. Auf Höhe des Hochbahn-Wanderwegs kreuzen hier Fußngerinnen und Fußnger die Straße; aus dem Grunde wurde hier eine Querungshilfe eingerichtet. Zusätzlich gibt es hier an Markttagen viel Fußverkehr, der die Straße kreuzt (zwischen Parkplatz und Marktfläche).

In der Begründung der Polizei zur Ablehnung eines FGÜ in Höhe des Hochbahn-Wanderwegs wird u.a. genannt, dass für eine freie Sicht des Autoverkehrs (bei 50 km/h) auf Menschen, die die Straße queren wollen, mindestens 100 m erforderlich sind. Bei 30 km/h ist die Anforderung: freie Sicht aus 50 m Entfernung. Für die aktuelle Querungshilfe wird eine freie Sicht von 70 m festgestellt. Diese freie Sicht wird vermutlich nicht nur für die Sprunginsel, sondern erst recht für am Straßenrand wartende Menschen gelten. Nach meinem Verständnis dieser Argumentation würden damit bei einem Autoverkehr von 50 km/h am Straßenrand wartende Menschen, die vom Hochbahn-Wanderweg zur Marktfläche gelangen wollen, ein hohes Risiko aufgrund unzureichender Sichtverhältnisse eingehen.

 

Zur Abwehr dieses Risikos bitte ich daher um die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke in Kattjahren.“

 

Petitum/Beschluss

 

Der Regionalausschuss Walddörfer wird um Beratung gebeten.

 

Anhänge

keine Anlage/n