Tempo 30 in der Jüthornstrasse Schriftlich eingereichtes Anliegen
Letzte Beratung: 22.04.2021 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 2.2
Das folgende schriftlich eingereichtge Anliegen liegt der Geschäftsstelle vor:
Ich bin Anwohnerin der Jüthornstrasse auf dem Abschnitte zwischen Hammer Strasse und Ring 2. Diese Strasse ist nicht als Hauptstrasse ausgewiesen, sie ist relativ schmal, in jede Richtung eine Fahrspur in Standardbreite. Die Radwege dort sind nicht benutzungspflichtig und es kommt oft zu gefährlichen Situationen, wenn Radfahrer ohne Mindestabstand auf der Fahrbahn überholt werden.
Seit ca. 2013 gibt es eine Initiative um dort eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 zu erwirken, denn die Anwohnenden werden durch den Lärm und die Bausubstanz durch die Erschütterungen erheblich beeinträchtigt. Ein Antrag auf Tempo 30 wurde bereits 2016 an die Verkehrsdirektion 5 gestellt, über diesen wurde innerhalb von fast fünf(!) Jahren nicht entschieden. Während der Bauarbeiten für den Trog an der Hammer Strasse wurde der LKW Verkehr von der Autobahn am Horner Kreisel kommend, über die Sievekingssalle in Richtung Ring 2 geleitet. Ein nicht unerheblicher Teil des LKW Verkehrs lief auch in dieser Zeit durch die Jüthornstrasse, allerdings nicht als offizielle Umleitung.
Nun wird an der Hammer Strasse wieder gebaut, doch nun wird der LKW per offizieller Umleitung komplett durch die Jüthornstrasse geführt. Insbesondere in den frühen Morgenstunden zwischen 5:30 und 8:00 ist dort ein erhebliches Aufkommen von lautem und zu schnell fahrenden LKW Verkehr. Die Jürhornstrasse in ihrer Bauweise ist gar nicht für diese Mengen an Verkehr geeignet. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen, wenn PKW, LKW oder gar Busse die Radfahrer überholen. Der Mindestabstand von 1,5 m lässt sich dort gar nicht einhalten, trotzdem wird dort überholt, denn der motorisierte Verkehr möchte natürlich mit den dort geltenden Tempo 50 dier Strasse durchqueren. Ein erster Schritt um die Beeinträchtigung und Gefährdung zu senken wäre eine Beschränkung auf Tempo 30 zumindest während der Umleitungsphase und dann ein rechtsfähiger Bescheid bezüglich des immer noch liegenden Antrags.
Mit Grüssen,
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Behandlung des Anliegens gebeten.
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