Taubenplage am S-Bahnhof Poppenbüttel Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zur Eingabe (Drs.-Nr. 22-0142)
- Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 02.09.2024 die zuständige/n Stelle/n um eine Stellungnahme zur o.g. Eingabe gebeten.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt teilweise auf Grundlage von Auskünften der DB AG (DB) und der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) wie folgt Stellung:
Damit Reisende und Besucher:innen nicht durch Tauben oder Taubenkot belästigt werden, wendet die DB jährlich einen hohen zweistelligen Millionenbetrag für die intensive Reinigung der Bahnhöfe auf. Am S-Bahnhof Poppenbüttel wurden von der DB tägliche Reinigungen nachmittags und abends beauftragt, um die Station von Taubenkot zu befreien.
Zudem ist das Füttern von Vögeln laut Hausordnung verboten, um Tauben nicht zusätzlich anzulocken. Zusätzlich sollen Vergrämungsnetze, -drähte und sogenannte Spikes, insbesondere auf Fahrgastinformationsanlagen oder Schildern, Tauben vom Nestbau abhalten. Dabei erfolgen alle Maßnahmen im Einklang mit den Regeln des Tierschutzes.
Bei Errichtung der Busanlage Poppenbüttel wurde großes Augenmerk auf die Taubenvergrämung gelegt, sodass die Anlage in dieser Hinsicht bereits gut ausgestattet ist. Der Hinweis zur Verdreckung der Busumsteigeanlage am S-Bahnhof Poppenbüttel durch Taubenkot sowie zu den Taubenfütterungen wurde an die Hochbahn weitergeleitet, die die Taubenanzahl und die Verdreckung vor Ort als bedenklich einstuft.
Aufgrund des Hinweises wird die Busumsteigeanlage zusätzlich zur täglichen Reinigung zukünftig durch einen Dienstleister observiert werden, um wiederholte illegale Taubenfütterungen zu unterbinden.
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Keine Anlage/n