20-3720.1

Tarifverträge und Finanzierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

 

Der Jugendhilfeausschuss Wandsbek nimmt die Antwort der zuständigen Fachbehörde (Drs. 3339.1) auf die Anfrage nach § 27 BezVG „Tarifverträge und Finanzierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit“ mit Verwunderung zur Kenntnis. 

 

Gegenstand der Anfrage war insbesondere die öffentlich und in der Presse diskutierte Frage, ob der Bezirk Wandsbek in der Förderung der Personalkosten freier Träger anders vorgeht, als andere Bezirke der Freien und Hansestadt Hamburg. Vor diesem Hintergrund ist auch die Förderpraxis anderer Bezirke für den Jugendhilfeausschuss Wandsbek von Belang und fachlichem Interesse.

 

Vor diesem Hintergrund bittet der Ausschuss die zuständigen Fachbehörden und begehrt von diesen und ggf. weiteren zuständigen Dienststellen in der Freien und Hansestadt Hamburg zu erfahren,

 

  1. welchen Dienststellen, Fachbehörden und Bezirken der FHH die Anfrage (Drs. 3339) wann und warum (ggf. auch nicht) jeweils zur Beantwortung vorgelegt wurde und welche (Teil-)Antworten welcher Dienststellen (ggf. auch nicht) berücksichtigt wurden;
  2. ob die zuständigen Fachbehörden oder Bezirke Kenntnis darüber haben, nach welchen Tarifvertgen Angestellte in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit entlohnt werden? Welche Dienststellen? Angestellte welcher Einrichtungen nach welchen Tarifverträgen? Bitte nach Einrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft differenzieren.
  3. Unter welchen Bedingungen ist es fachlich geboten und wann - unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und des Standes der rechtswissenschaftlichen Literatur - den Bezirken rechtlich möglich, Angestellte in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit (in kommunaler und freier Trägerschaft) nach anderen Tarifverträgen als dem TV-L zu vergüten?
  4. Soweit in den oder einzelnen Bezirken der begründete Bedarf nach einer anderen (ggf. höheren) Vergütung als nach dem TV-L besteht, wird sich die zuständige Fachbehörde dafür einsetzen einen hieraus entstehenden Mehrbedarf den Bezirken durch Erhöhung des Rahmenzuweisung oder anders zu erstatten? In welchem Umfang ist dies erforderlich?
  5. Einen Referenten in den Jugendhilfeausschuss Wandsbek zu entsenden, um diesem zu erläutern, in welchen Fällen Regelungen zum Besserstellungsverbot bzw. Gleichstellungsgebot aus bundesrechtlichen Vorgaben (insbes. § 74 SGB VIII) und in welchen Regelungen aus dem hamburgischen Landesrecht (Haushaltsbeschluss) Anwendung zu finden haben und welche Rechtsfolgen sich aus der Anwendung dieser Normen jeweils ergeben. 
  6. Hat eine Fachbehörde oder ein Bezirksamt Kenntnis darüber, ob in der Vergangenheit rechtliche Auseinandersetzungen zwischen freien Trägern und der FHH über die Vergütung und Zuwendungs- bzw. Erstattungsfähigkeit von Personalausgaben der OKJA oder Familienförderung nach anderen Tarifverträgen als dem TV-L Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Auseinandersetzungen geworden sind? Welche Dienststellen der FHH haben hiervon Kenntnis? Wie oft war dies der Fall? Aus welchem Grund und mit welchem Ergebnis jeweils?
  7. In welcher Höhe erhalten die Bezirke seit 2001 Mittel aus der Rahmenzuweisung der offenen Kinder- und Jugendarbeit? Bitte jeweils in absoluten Zahlen nach Jahren und und pro Kopf der unter 18jährigen Bewohner/innen der Bezirke sowie nach Jugendeinwohnerwert aufschlüsseln.
  8. In welcher Höhe erhalten die Bezirke seit 2001 Mittel aus der Rahmenzuweisung Familienförderung? Bitte jeweils in absoluten Zahlen nach Jahren und und pro Kopf der unter 18jährigen Bewohner/innen der Bezirke sowie nach Jugendeinwohnerwert aufschlüsseln.
  9. In welcher Höhe erhalten die Bezirke seit 2001 Mittel aus Rahmen- oder Zweckzuweisungen sozialräumlicher Angebote? Bitte jeweils in absoluten Zahlen nach Jahren und und pro Kopf der unter 18jährigen Bewohner/innen der Bezirke sowie nach Jugendeinwohnerwert aufschlüsseln.
  10. Warum ist die zuständige Fachbehörde der Auffassung, dass eine Darstellung der rechnerischen Verteilung der Mittel auf die Unter-18 jährige Bevölkerung nicht aussagekräftig sei? Inwieweit entbindet diese Auffassung diese Fachbehörde von der Verpflichtung, Fragen hierzu nach § 27 BezVG zu beantworten.
  11. Hat eine Fachbehörde oder ein Bezirksamt Kenntnis darüber, welche Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Familienförderung, die bis 2011 aus Mitteln der OKJA-Rahmenzuweisung finanziert wurden, nun stattdessen oder ergänzend Zuwendungen aus anderen Rahmen- oder Zweckzuweisungen bzw. anderen bezirklichen Haushaltstiteln (Maßnahmen) erhalten? Welche Dienststellen sind dies jeweils? Um welche Einrichtungen handelt es sich? Mit welchen Haushaltsmitteln und in welcher Höhen werden oder wurden diese jeweils in welchem Haushaltsjahr finanziert?
  12. Welcher Mehrbedarf ist dem Bezirk Wandsbek seit 2001 durch tarifliche Steigerungen und Stufensprünge im TV-L in den einzelnen Jahren jeweils entstanden? In welcher Höhe wurde dieser Mehrbedarf in den einzelnen Jahren in den Zuwendungen an den Bezirk jeweils berücksichtigt.
  13. Wann wurde der Schlüssel, mit dem die Rahmenzuweisung der offenen Kinder- und Jugendarbeit auf die Bezirke verteilt wird, entwickelt? Welche fachlichen Überlegungen lagen diesem Schlüssel zu Grunde? Wie hat der Schlüssel sich seitdem jährlich entwickelt?
  14. Gibt es Bezirke, die der Auffassung sind, dass ihre offene Kinder und Jugendarbeit strukturell unterfinanziert sei? Welche?
  15. r den Fall, dass die Rahmenzuweisung der offenen Kinder- und Jugendarbeit 2017 nicht nach dem tradierten Schlüssel, sondern nach dem Jugendeinwohnerwert auf die Bezirke verteilt werden würde, welche Auswirkungen hätte dies auf die Höhe des Anteils (in Euro), welchen die jeweiligen Bezirke erhalten würden?
  16. Wie hoch wäre der, durch den Haushalt aufzubringende Mehrbedarf (in Euro) in der Rahmenzuweisung der offenen Kinder- und Jugendarbeit 2017, wenn diese mit der Maßgabe nach dem Jugendeinwohnerwert verteilt würde, dass kein Bezirk weniger  erlt, als vorher?
  17. Wie hoch wäre der durch den Haushalt aufzubringende Mehrbedarf (in Euro) in der Rahmenzuweisung der offenen Kinder- und Jugendarbeit 2017, wenn diese mit der Maßgabe der Berücksichtigung der Preissteigerungen  seit 2006 und der Tariferhöhungen seit 2013 verteilt würden?

 

Anhänge

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