20-3339

Tarifverträge und Finanzierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

In den Zuwendungsverfahren der offenen Kinder- und Jugendarbeit wird im Jugendhilfeausschuss Wandsbek und dem zuständigen Unterausschuss immer wieder die Höhe der zuwendungsrechtlich zuwendungs- und/oder erstattungsfähigen Personalkosten thematisiert.

 

Während die Wandsbeker Verwaltung vorträgt, im Rahmen des Zuwendungsverfahrens seien diejenigen Ausgaben (abzgl. der jeweiligen Eigenleistung/Eigenmittel) zu erstatten, welche sich aus der Entlohnung eines vergleichbaren Mitarbeiters, welcher nach den Bestimmungen des TV-L vergütet wird, tragen freie Träger vor, dass andere Bezirke anstandslos auch höhere Personalausgaben erstatten, der Bezirk Wandsbek hier somit einen Sonderweg beschreiten würde. Die grundsätzliche Zuwendungsfähigkeit höherer Personalausgaben ist dabei nicht strittig.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde und die Bezirksämter:

 

  1. Nach den Bestimmungen welcher Tarifverträge werden die Angestellten der Freien und Hansestadt Hamburg, die in kommunalen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit beschäftigt sind, jeweils entlohnt?
  2. Nach den Bestimmungen oder in Anwendung welcher Tarifverträge werden die Angestellten, welche in hamburgischen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in freier Trägerschaft beschäftigt sind, jeweils entlohnt?
  3. Welche Träger und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit vergüten ihre Mitarbeiter nach welchen Tarifverträgen und in welcher Höhe? In welchem Umfang erstatten die zuständigen Fachbehörde und die Bezirksämter jeweils die Personalausgaben?
  4. Welchen Regelungsgehalt hat § 74 SGB VIII hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit von Personalausgaben freier Träger im Zuwendungsverfahren.
  5. Ist es im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes des § 74 SGB VIII rechtlich relevant, ob die Freie und Hansestadt Hamburg Mitglied einer Tarifvertragspartei ist? Warum?
  6. Welcher Spielraum steht den Bezirksämtern zu, Trägern und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, die ihre Mitarbeiter/innen nach anderen Tarifverträgen und insbesondere höher vergüten, als die Freie und Hansestadt für ihre Einrichtungen, diese Personalausgaben in welchem Umfang im Rahmen der Zuwendung zu erstatten?
  7. Welche Bezirksämter gewähren welchen Trägern und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit für Personalausgaben eine höher Zuwendung, als dies der Fall wäre, wenn diese ihre Mitarbeiter nach den Bestimmungen des TV-L entlohnen würde? Seit wann, bis wann und aus welchem Grund ist dies ggf. der Fall? Erstattet die Fachbehörde dem Bezirk diese Mehrausgaben?
  8. Sind in der Vergangenheit rechtliche Auseinandersetzungen zwischen freien Trägern und der FHH über die Vergütung und Zuwendungs- bzw. Erstattungsfähigkeit von Personalausgaben der OKJA oder Familienförderung nach anderen Tarifverträgen als dem TV-L Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Auseinandersetzungen geworden? Aus welchem Grund und mit welchem Ergebnis jeweils?
  9. In welcher Höhe erhalten die Bezirke seit 2001 Mittel aus der Rahmenzuweisung der offenen Kinder- und Jugendarbeit? Bitte in absoluten Zahlen nach Jahren und pro Kopf der unter 18jährigen Bewohner/innen der Bezirke aufschlüsseln.
  10. In welcher Höhe erhalten die Bezirke seit 2001 Mittel aus der Rahmenzuweisung Familienförderung? Bitte in absoluten Zahlen nach Jahren und pro Kopf der unter 18jährigen Bewohner/innen der Bezirke aufschlüsseln.
  11. In welcher Höhe erhalten die Bezirke seit 2001 Mittel aus Rahmen- oder Zweckzuweisungen sozialräumlicher Angebote? Bitte in absoluten Zahlen nach Jahren und pro Kopf der unter 18jährigen Bewohner/innen der Bezirke aufschlüsseln.
  12. Welche Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Familienförderung, die bis 2011 aus Mitteln der OKJA-Rahmenzuweisung finanziert wurden, erhalten nun stattdessen oder ergänzend Zuwendungen aus anderen Rahmen- oder Zweckzuweisungen bzw. anderen bezirklichen Haushaltstiteln? Aus welchen, in welcher Höhe?
  13. Wie wirken sich Tarifsteigerungen seit 2001 auf die Mittelsituation in der OKJA und Familienförderung aus, sind diese Kostensteigerungen durch die Rahmenzuweisungen gedeckt? Bitte nach Tarifsteigerungen und Stufensprüngen getrennt ausweisen.
  14. Welche allgemeinen Kostensteigerungen ergeben sich seit 2001 inflationsbedingt?

 

Anhänge

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