Strom aus dem Bordstein - Rahlstedt fährt voraus! II Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.07.2025 (Drs. 22-1887.1)
Letzte Beratung: 18.09.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.33
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten,
Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI):
Vorbemerkung:
Das Konzept des sog. Ladebordsteins der Firma Rheinmetall wird von der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) mit Interesse verfolgt. Diese neuere Form der Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge kann sich insbesondere in dicht besiedelten Gebieten einer Stadt wie Hamburg gut in das Stadtbild einfügen. Ein Ladebordstein beansprucht weniger Platz als herkömmliche Ladeeinrichtungen, da er bei gegebenen baulichen Voraussetzungen in die vorhandene Infrastruktur eingefügt werden kann. Allerdings ist neben einem bzw. mehreren Ladebordsteinen auch ein Anschlusskasten zur Stromversorgung der Ladebordsteine zu errichten, sodass dadurch wiederum ein dauerhafter Eingriff in den öffentlichen Raum erfolgt. Für das Legen der Leitungen vom Anschlusskasten zu den Ladebordsteinen sind umfangreiche und kostenintensive Tiefbauarbeiten erforderlich. Ferner wäre mit den Leitungsinfrastrukturbetreibern und Bezirksverwaltungen zu klären, wie mit der Verlegung dieser privaten Kabel im öffentlichen Raum verfahren werden soll (kein Überbauen kritischer Leitungsinfrastrukturen, exklusive Konzessionen für Leitungsinfrastrukturen im öffentlichen Raum).
Zu dem mittlerweile beendeten Pilotprojekt in Köln weist die BWAI darauf hin, dass das Laden im Zeitraum des Pilotprojekts für die Nutzerinnen und Nutzer kostenfrei war. Gleichzeitig waren die Ladebordsteine in gängigen Lade-Apps aufgrund fehlender Eichrechts-Konformität im Projektzeitraum nicht sichtbar. An der durchgeführten Nutzerbefragung haben lediglich 100 Personen teilgenommen; sie kann daher nicht als repräsentativ angesehen werden. Trotzdem bieten die vollständigen Ergebnisse dieser Befragung Einblicke in das Projekt (https://www.rheinmetall.com/de/pro-dukte/e-mobilitaet/ladeinfrastruktur/ladebordstein).
Dies vorausgeschickt, beantwortet die BWAI die Fragen wie folgt:
Zu. 1. bis 4.:
Einer Pilotierung dieser neuen Lademöglichkeit steht die BWAI grundsätzlich offen gegenüber. In solch einem Pilotprojekt könnten die technischen und kaufmännischen Herausforderungen sowie die Alltagstauglichkeit dieser Ladetechnik speziell für das Hamburger Stadtgebiet erprobt und analysiert werden. Mittlerweile liegen alle erforderlichen Zertifizierungen bzw. Kennzeichnungen vor, sodass die Ladebordsteine im öffentlichen Raum verwendet werden könnten und somit die Durchführung eines Pilotprojekts grundsätzlich möglich wäre. Ungeklärt bei der Durchführung eines Pilotprojekts ist jedoch die Frage nach der Finanzierung, da im Vergleich zu konventionellen Ladesäulen höhere Kosten entstehen.
Seit Beginn des Jahres 2025 erfolgt der weitere Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum im Rahmen von Konzessionsverträgen mit sechs verschiedenen Ladeinfrastruktur-Betreibern. Die Auswahl der eingesetzten Ladeinfrastruktur obliegt dabei den Betreibern, die BWAI hat darauf keinen Einfluss, sofern die Modelle den vertraglichen Vereinbarungen (z.B. Leistung, Design) entsprechen.
Eine erste Abfrage unter den Betreibern ergab, dass derzeit lediglich ein Betreiber erwägt, in die Planung eines Pilotstandorts mit Ladebordsteinen einzusteigen. Die anderen Betreiber planen keinen Einsatz des Ladebordsteins bzw. befinden sich noch in der Bewertungsphase dieser Technik. Dabei wird insbesondere die Bedienbarkeit des Ladebordsteins nah an der Straßenoberfläche vor allem durch ältere bzw. mobilitätseingeschränkte Personen skeptisch gesehen. Die Kosten für die Errichtung werden u.a. wegen der umfangreicheren Tiefbauarbeiten als deutlich höher eingeschätzt als bei der Errichtung einer konventionellen Ladesäule. Es wird eine Stolpergefahr wegen des herausstehenden Ladesteckers gesehen.
Die BWAI begrüßt das Vorhaben desjenigen Betreibers, in die Planung eines Pilotstandorts ein-steigen zu wollen. Die Errichtung und der Betrieb von Ladebordsteinen kann aus Sicht des Betreibers jedoch nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass die Finanzierung im Rahmen des Pilotprojektes entweder von der zuständigen Fachbehörde oder dem Bezirksamt getragen wird. Der oder die Pilotstandorte sollten in den Gebieten der Bezirke Altona und / oder Wandsbek erfolgen, da von Seiten dieser Bezirksversammlungen explizit der Einsatz des Ladebordsteins angefragt wurde. Für einen genauen Standort innerhalb der Bezirke obliegt dem Betreiber jedoch das Vorschlagsrecht. Die Durchführung einer Evaluation sollte dabei unabhängig vom Betreiber und vom Hersteller erfolgen.
Um die mögliche Realisierung eines Pilotprojektes zu erörtern, wird die BWAI im nächsten Schritt das Thema der Finanzierung zusammen mit den Betreibern sowie den Bezirksämtern Wandsbek und Altona diskutieren.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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