22-0674

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen - Volksdorfer Weg Eingabe

Eingabe

Letzte Beratung: 04.12.2024 Regionalausschuss Alstertal Ö 4.3

Sachverhalt

 

Die folgende Eingabe der ADFC Hamburg/Bezirksgruppe Wandsbekliegt der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Wandsbek vor:

 

In den Unterlagen des Regionalausschuss Alstertal für den 04.12.2024 finden sich unter Top Ö 6.3 (Drs. 22-0628) die Straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen. Eine dieser Anordnungen ist datiert auf den 06.11.2024 und betrifft den Bereich Volksdorfer Weg 128. Darin werden Leitpfosten weggeordnet.

 

In diesem Bereich der Straße gibt es eine Führung des Radverkehrs auf einem Radweg. Dieser liegt hinter geparkten Autos und einem schmalen Grünstreifen. Diese Art der Radverkehrsführung ist grundsätzlich als nicht besonders sicher anzusehen, da die Sichtbeziehungen zwischen Autoverkehr und Radverkehr schlecht sind.

 

Die aktuell im Bereich Volksdorfer Weg 128 vorhandenen Poller in dem ehemaligen Parkstreifen sorgen dafür, dass zumindest kurz vor der Einmündung Rammhörn die Sicht der Verkehrsteilnehmenden untereinander möglich ist.

 

Die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung sieht nun vor, diese Poller zu entfernen, wodurch dort in Zukunft PKW, darunter SUV und auch z. B. Kastenwagen abgestellt werden können. Damit sind die Sichtbeziehungen genommen und Autoverkehr, der nach rechts in Rammhörn abbiegt, sieht Radfahrende gar nicht oder erst, wenn es schon zu spät ist.

 

Wer sich mit der einschlägigen Literatur beschäftigt, weiß, dass sich Sichthindernisse "als ein wesentliches Problem an Knotenpunktarmen mit Radwegen" herausgestellt haben (Unfallforschung der Versicherer (Hg.): Unfallforschung kompakt. Unfälle zwischen Kfz und Radfahrern beim Abbiegen. Berlin 7/2013). Daher werden in den einschlägigen Regelwerken (ERA 2010, ReStra usw.) fahrbahnnahe Führungen z. B. auf Radfahrstreifen empfohlen. Eine andere Möglichkeit ist das frühzeitige Heranführen von Radwegen an die Fahrbahn auf Fahrbahnniveau vor dem Knoten (Berliner Lösung). Auf keinen Fall dürfen jedoch Sichthindernisse im Zulauf auf den

Knoten zugelassen werden. Genau das hätte aber die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung zur Folge.

 

Wir bitten deshalb darum, diese Anordnung zu überdenken und einen Bereich von mindestens 30 m vor der Einmündung frei zu halten von Sichthindernissen zwischen Verkehrsteilnehmenden auf der Fahrbahn und auf dem Radweg. Angesichts tödlicher Abbiegeunfälle, die auch in Hamburg passieren, dürfen Erkenntnisse der Verkehrssicherheitsforschung nicht ignoriert werden - mit u. U. tödlichen Konsequenzen.

 

ADFC Hamburg/Bezirksgruppe Wandsbek

 

 

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