21-5876

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung Farmsener Landstraße zwischen Eulenkrugstraße und Kreisel Halenreie (Bezug-Drs. 21-5666) Eingabe

Eingabe

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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29.09.2022
Sachverhalt

 

Der Geschäftsstelle liegt die nachstehende Eingabe vom 06.09.22 vor:

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Der Regionalausschuss Walddörfer hat in seiner Sitzung am 25.08.2022 eine

Straßenbehördliche Anordnung 21-5666 -  beschlossen, die bereits vollzogen wurde.

 

Ich wohne neben der Teichwiesenschule, benutze als Radfahrerin die Farmsener Landstraße zur Fahrt nach Volksdorf Markt, U-Bahn, Dorfmitte jeweils linksseitig auf dem vor der Anordnung beidseitig nutzbaren  - leider sehr engen Fuß- und Radweg -, da mir eine Querung der Farmsener Landstraße und die Weiterfahrt auf der Straße  als wesentlich gefährlicher erscheint. Die Servicelösung ab Flethmannskamp war mir von jeher nicht sympathisch – Weg zu schmal, gegenläufiger Fuß- und Radverkehr, nicht überschaubare Einmündungen aus Grundstücken, Kath. Kirche, Kindergarten, Baumwurzeln).

Gleichwohl war mir das sicherer als die Querung aus dem Saseler Weg zur Weiterfahrt auf der Farmsener Landstraße. Der Autoverkehr auf der Farmsener Landstraße ist in beide Richtungen schnell, er ist schon für Autofahrer nicht leicht.  Als Radfahrerin muss ich jedoch auch noch die in beide Richtungen der Farmsener Landstraße ab- und einbiegenden Fahrzeuge aus dem Saseler Weg beachten. 

 

Ich bitte, hier für Radfahrer und Fußgänger ein sicheres Verhalten zu ermöglichen, dabei auch bedenken, dass auch Kinder der Schule an den Teichwiesen als Radfahrer und Fußgänger unterwegs sind.


Mein Vorschlag:

-          Den auf der Farmsener Landstraße am Saseler Weg beginnenden ausgebauten Radweg – Richtung „Dorf“ - für beide Richtungen zugänglich machen und auf der Farmsener Landstraße zum Kreisel ab Flethmannskamp unter Wegfall der Parkmöglichkeiten für beide Richtungen einrichten und bis zur Durchführung die Servicelösung zulassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXXXXX

 

Anhänge

keine Anlage/n