Straßenbegleitgrün ökologisch aufwerten - für die Artenvielfalt und ein besseres Klima Beschluss der Bezirksversammlung vom 20.02.2020 (Drs. 21-1113)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten:
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Bei der Neuanlage von Straßengrünflächen ist grundsätzlich ein Wildblumenstreifen oder eine Frühblüherpflanzung (Zwiebelpflanzung) bzw. eine extensive Staudenpflanzung möglich.
Zu 2. und 3.:
Bei bestehenden, eingewachsenen Straßengrünflächen ist eine Änderung der bestehenden Bepflanzung, eine gewünschte ökologische Aufwertung, nicht nachhaltig und somit nicht zielführend:
Regelhaft sind Straßengrünflächen mit Straßenbäumen bepflanzt. Diese eingewachsenen Straßenbäume haben ihren Wurzelraum in den begrenzten unversiegelten Flächen des Straßengrüns. Meistens ist die gesamte Straßengrünfläche der notwendige Wurzelraum. D.h. aus fachlicher Sicht können hier keine neuen Blühflächen, Zwiebelpflanzungen oder ähnliche
ökologische Verbesserungsmaßnahmen erfolgen, denn diese Maßnahmen wären immer wurzelschädigend (Graben im Oberboden erforderlich).
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n