21-2014

Straßenbegleitgrün ökologisch aufwerten - für die Artenvielfalt und ein besseres Klima Beschluss der Bezirksversammlung vom 20.02.2020 (Drs. 21-1113)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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03.11.2020
01.10.2020
Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird gebeten:

  1. Die ökologische Gestaltung des Straßenbegleitgrüns an Wandsbeks Straßen unter Rücksichtnahme auf die Verkehrssicherheit spürbar auszuweiten. Dies sollte insbesondere bei der Neuanlage von Straßenbegleitgrün geschehen;
  2. in jedem Regionalbereich mehrere Straßenabschnitte zu identifizieren, die sich als Pilotprojekte eignen und entsprechende Pflegeentwicklungspläne (PEP) zu erstellen;
  3. die jeweiligen Regionalausschüsse bei der Auswahl der Flächen zu beteiligen und
  4. dem Ausschuss Klima, Umwelt und Verbraucherschutz (KUV) die Ergebnisse aus 1. und 2. sowie die Pflegeentwicklungspläne (PEP) vorzustellen.

 

 

Das  Bezirksamt nimmt wie folgt  Stellung:

 

Zu 1.:

Bei der Neuanlage von Straßengrünflächen ist grundsätzlich ein Wildblumenstreifen oder eine Frühblüherpflanzung  (Zwiebelpflanzung)  bzw.  eine extensive Staudenpflanzung möglich.

 

 

Zu 2. und 3.:

Bei bestehenden, eingewachsenen Straßengrünflächen ist eine Änderung der bestehenden Bepflanzung,  eine gewünschte ökologische Aufwertung, nicht  nachhaltig und somit nicht zielführend:

 

Regelhaft sind Straßengrünflächen mit Straßenbäumen bepflanzt. Diese  eingewachsenen Straßenbäume haben ihren Wurzelraum in den begrenzten unversiegelten Flächen des Straßengrüns. Meistens ist die gesamte Straßengrünfläche der notwendige Wurzelraum. D.h. aus fachlicher Sicht können hier keine neuen Blühflächen, Zwiebelpflanzungen oder ähnliche

ökologische Verbesserungsmaßnahmen erfolgen, denn diese Maßnahmen wären  immer wurzelschädigend (Graben im Oberboden erforderlich).

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n