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Straßenbaustellen im Bezirk Wandsbek

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Es kommt im Bezirk Wandsbek immer wieder zu Staus und Verkehrsbehinderungen durch Straßenbaustellen. Absperrungen behindern die Sicht bei den Ausfahrten aus den Grundstücken und insbesondere die Ausschilderung von Umleitungen und die Anliegerinformationen beschränken sich auf die betroffenen Straßen. Nebenstraßen und Umleitungsstrecken werden wenig betrachtet und deren Anlieger auch nicht informiert. Teilweise erstrecken sich die Straßenbaumaßnahmen über mehrere teilweise bis zu 12 Monate und länger. Eine Verkehrskoordination über den gesamten Zeitraum der Straßenbaustellen erfolgt nicht. Die Straßenbaustellen werden in Abschnitten von verschiedenen Gewerken mit zeitlichen Unterbrechungen durchgeführt. Eine kontinuierliche Abwicklung und eine Abstimmung der verschiedenen Maßnahmen bei Straßenbaustellen im Bezirk Wandsbek könnten z.B. durch eine Koordinationsstelle  erfolgen, da es auch innerhalb der Behörden und der Polizei unterschiedliche Zuständigkeiten gibt. 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die die zuständige Fachbehörde:

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) antwortet unter Beteiligung des Bezirksamtes Wandsbek wie folgt (07.12.2017):

 

1.)Welche Straßenbaustellen sind im Bezirk Wandsbek  in den Jahren 2017, 2018 und 2019 geplant und wie sind die jeweiligen Zeiträume (von-bis) der Bauarbeiten?

 

In der Anlage 1 sind laufende Maßnahmen des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) im Hauptverkehrsstraßennetz aufgelistet. In Anlage 2 sind die für das Jahr 2018 geplanten Straßenbaustellen enthalten. Dabei unterliegen die in den Anlagen genannten Maßnahmen stets einem Koordinierungsprozess. Für das Jahr 2019 ist die Koordinierung von Straßenbaumaßnahmen noch nicht abgeschlossen.

 

Seitens des Bezirksamtes Wandsbek sind für 2017 keine Baumaßnahmen mehr geplant. Für 2018/19 befinden sich die Straßenbaumaßnahmen auch hier noch im Abstimmungsprozess und werden demnächst von den Gremien der BV beschlossen.

 

2.) Welche Umleitungsstrecken werden für die jeweiligen Straßenbaumaßnahmen eingerichtet?

Wenn keine Umleitungsstrecken eingerichtet werden:

Welche Ausweichstrecken werden die Autofahrer voraussichtlich fahren?

Bitte für jede Straßenbaumaßnahme getrennt angeben

 

Der LSBG weist üblicherweise keine Umleitungsstrecken aus, da in der Regel die meisten Fahrbeziehungen erhalten bleiben, wenn auch eingeschränkt, und das umliegende Straßensystem häufig keine ausgewiesenen und damit konzentrierten Umleitungen aufnehmen kann. Für Baumaßnahmen anderer Realisierungsträger kann der LSBG keine Auskunft erteilen.

 

Evtl. Umleitungsstrecken für bezirkliche Straßen sind Teil der straßenbaubehördlichen Anordnungen und werden erst in Zusammenhang mit der Ausschreibung grob geplant. Die tatsächlichen Strecken werden dann nach der Auftragsvergabe mit der straßenbaubehördlichen Anordnung an die beauftragte Baufirma in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde festgelegt.

 

Die Entscheidung bezüglich möglicher Ausweichstrecken obliegt der Kraftfahrzeug-Führerin oder dem Kraftfahrzeug-Führer und ist nicht Gegenstand einer Planung.

 

3.)Wie und wann werden die Anlieger in den betroffenen Straßen, den Nebenstraßen und den Umleitungsstrecken informiert?

 

Die Information über eine Baumaßnahme findet frühzeitig über Pressemitteilungen, über Anwohnerinformationsschreiben und online statt.

 

Die Pressemitteilung erfolgt regelhaft in der Woche vor Beginn der Baumaßnahme. Die Anwohnerinformation wird nach Möglichkeit als Postwurfsendung mit der Deutschen Post im betroffenen Stadtgebiet oder durch den LSBG an die direkt im Baubereich befindlichen Anliegerinnen und Anlieger verteilt.

 

Des Weiteren werden bei Baumaßnahmen längerer Dauer vor Baubeginn Informationstafeln mit  Art der Bauleistung und Datum Baubeginn und Bauende im Baubereich aufgestellt.

 

4.)Werden Anliegerinformationen bei langen Bauzeiten, Verzögerungen, Planungsänderungen usw. zusätzlich verteilt?

 

a.) wenn nein, warum nicht?

b.) wenn ja, welche?

 

Im Bereich der Hauptverkehrsstraßen werden bei sehr langen Bauzeiten (z.B. mit Winterunter-brechung) ergänzende Pressemitteilungen und Anliegerinformationen verteilt. Bei geänderten Bauzeiten werden die Informationstafeln für die Anlieger und Verkehrsteilnehmen ebenfalls an-gepasst.

 

Für Baumaßnahmen bei bezirklichen Straßen werden sich ergebenden Änderungen im Bauablauf im Internet veröffentlicht. Ggfs. werden Pressemitteilungen herausgegeben.

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung (§ 23 Abs. 6 HWG) wird zukünftig durch eine Baustelleninformationsbeschilderung u.a. die Bauzeit bekanntgegeben und ggfs. aktualisiert.

 

5.)Wie können die langen Bauzeiten der Straßenbaustellen verkürzt bzw. optimiert werden?

 

Abwägungen und Entscheidungen über den zeitlichen Verlauf von Baustellen erfolgt im Rahmen der Planung in Abstimmung mit allen betroffenen Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) (unter anderem den Baudienststellen, der Polizei und der Koordinierungsstelle für Baumaßnahmen auf Hauptverkehrsstraßen und Autobahnen (KOST), etc.). Insofern stellt der resultierende Bauablauf ein abgestimmtes und optimiertes Ergebnis dar, der im jeweiligen Bauvertrag vereinbart wird.

Im Übrigen siehe Bürgerschafts-Drs. 21/1347.

 

6.)Welche Auswirkungen haben die Straßenbaustellen auf die gewerblichen Verkehre und welche Maßnahmen werden für die Gewerbetreibenden und Geschäftsinhabern vorgesehen?

 

Größere Straßenbaumaßnahmen sind in der Regel mit teils erheblichen Behinderungen und einigen Belästigungen (z.B. Lärm, Staub) verbunden. Um diese Einschränkungen auf das notwendige Minimum zu beschränken werden sowohl für das Hauptverkehrsstraßennetz als auch für das bezirkliche Straßennetz die verkehrlichen Belange mit allen Beteiligten abgestimmt. Dazu gehören beispielsweise andere Baudienststellen, die Polizei, die KOST und weitere mehr.

 

Die verkehrlichen Belange werden seitens des LSBG durch Abstimmungen u.a. mit der KOST, den Baudienststellen, der Polizei berücksichtigt.

 

Die Zugangsmöglichkeiten zu an Baumaßnahmen angrenzenden Belegenheiten werden seitens des Bezirksamtes als auch des LSBG berücksichtigt. Sofern möglich, wird vor Baubeginn auch ein persönlicher Kontakt mit den unmittelbar vom Vorhaben betroffenen Gewerbetreibenden gesucht. Im Übrigen siehe Antwort zu 3.

 

7.)Welche Aufgabe hat die Koordinierungsstelle (KOST) bei Straßenbaumaßnahmen auf Hauptverkehrsstraßen in den Bezirken?

 

8.)Wie werden die Straßenbaustellen der Haupt- und Bezirksstraßen im Bezirk Wandsbek abgestimmt und wer ist federführend?

 

Zu 7. und 8.:

Als Ergänzung zu den Straßenverkehrs- und -baubehörden gibt es in Hamburg eine zentrale Koordinierungsstelle für Baustellen auf Hauptverkehrs- und Bundesfernstraßen (KOST) im LSBG. Ihre Aufgabe ist es, Informationen über Baustellen der Leitungsunternehmen, der privaten Bauherren und der Straßenbaudienststellen, sowie Informationen über Veranstaltungen zu sammeln und diese systematisch auszuwerten. Die KOST hat so einen Gesamtüberblick. Auf dieser Grundlage gibt die KOST Hinweise, ob zum Beispiel Baustellen besser zu einem anderen Zeitpunkt ausgeführt werden, oder ob sie mit anderen Baustellen zusammengefasst werden können. Das Ziel ist es, zeitgleiche Baustellen auf wichtigen parallelen Straßen zu vermeiden, so dass dem Verkehr möglichst störungsfreie Alternativrouten zur Verfügung stehen.

 

Im Dialog mit Straßenbaudienststellen, Straßenverkehrsbehörden (Polizei), Bau- und Verkehrsabsicherungsunternehmen und ggf. dem HVV (bei der Betroffenheit von Buslinien) werden die Bauabläufe mit ihren Bauzeiten und Verkehrsabsicherungsmaßnahmen festgelegt. Ziel ist die Durchführung der Arbeiten unter Einhaltung der sachlichen, technischen, wirtschaftlichen und auch gesetzlichen Rahmenbedingungen mit einem für die Allgemeinheit vertretbaren Maß an Verkehrsbeeinträchtigungen.

 

Die Zusammenfassung von verschiedenen Bautätigkeiten in einem Bauabschnitt ist in vielen Fällen möglich, um den Zeitraum des Eingriffes in den Verkehrsraum zu minimieren. Allerdings schützt auch eine Aufgrabesperre von zwei bzw. fünf Jahren nicht vor kurzfristigen Eingriffen für z.B. die Herstellung von Hausanschlüssen der Ver- und Entsorgung.

 

9.)Wie und welche Gremien der Bezirksversammlung werden von den jeweiligen Straßenbaumaßnahmen (u.a. Zeitdauer, Beginn und Ende) informiert?

 

10.) Wie und welche Gremien der Bezirksversammlung werden von den jeweiligen Straßenbaumaßnahmen (Planungsänderungen, Verzögerungen usw.) informiert?

 

Zu 9. und 10.:

Planungen von Straßenbaumaßnahmen im Bezirksnetz werden den Gremien der Bezirksversammlung zur Kenntnis gegeben. Die Straßenbaumaßnahmen selber werden grundsätzlich nicht gesondert zur Kenntnis gegeben.

 

Bei komplexen Planungen im Netz der Hauptverkehrsstraßen informiert der LSBG den entsprechenden öffentlichen Ausschuss vor der Erstverschickung. Zudem erhält der Bezirk die jeweiligen Verschickungsunterlagen.

 

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