22-2272

Stellungnahme der Polizei zur Eingabe Drs. 22-1795 Beschluss des Hauptausschusses vom 30.06.2025

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 01.10.2025 Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek Ö 4.7.1

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Polizei wird um Stellungnahme zur Eingabe gebeten.

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport:

Sachverhalt:

Die Petentin nimmt in ihrer bezirklichen Eingabe einen Diebstahlversuch sowie einen vollendeten Diebstahl zu ihrem Nachteil zum Anlass, auf die von ihr wahrgenommenen negativen Entwicklungen im Stadtteil Wandsbek hinzuweisen. Dabei benennt die Petentin insbesondere die verstärkte Sichtbarkeit der Randständigen- und Trinkerszene im Bereich des U-Bahnhofs / ZOB Wandsbek Markt sowie die Eigentumskriminalität im Bereich der Wandsbeker Chaussee.

Die Petentin hinterfragt in ihrer Eingabe, weshalb für den Bereich Wandsbek Markt kein Alkoholverbot existiert und bittet die Bezirksversammlung Wandsbek, Maßnahmen zu initiieren, die den von ihr wahrgenommenen Entwicklungen im Stadtteil entgegenwirken und ihr Sicherheitsgefühl verbessern.

Stellungnahme:

Bei der Busumsteigeanlage Wandsbek Markt (ZOB) handelt es sich, zusammen mit dem darunterliegenden U-Bahnhof Wandsbek Markt, um einen der am meisten frequentierten Verkehrsknotenpunkte im Hamburger ÖPNV (rund 110.000 Fahrgäste täglich). Auf dem Gelände der Busumsteigeanlage gilt, ebenso wie in den Tunnelanlagen des U-Bahnhofs, das Hausrecht der Hamburger Hochbahn. In Relation zur Gesamtzahl der Personenfrequentierung ist am Verkehrsknoten Wandsbek Markt kein polizeilicher Schwerpunkt zu erkennen. Es wurden bislang einzelne Taten (z. B. Raubdelikte) bekannt. Der Polizei Hamburg liegt jedoch keine Beschwerdehäufung vor. Ebenso wird keine Drogen-, Bettler- oder Trinkerszenenproblematik festgestellt, die über das normale Stadtbild hinausgeht.

Eine regelmäßige Lageauswertung rund um den Verkehrsknoten Wandsbek Markt wurde seitens des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 37 seit Anfang November 2024 fest implementiert. Mit aktuellem Stand ist die Kriminalitätslage in diesem Bereich aus polizeilicher Sichtweiterhin unauffällig.

Die Wandsbeker Marktstraße und die Wandsbeker Chaussee sind durch eine hohe Dichte an Einzelhandelsgeschäften, Gastronomiebetrieben, Dienstleistern, Banken und Praxen geprägt. Entsprechend ist der Bereich zu den Geschäftszeiten stark frequentiert. Hier sind bettelnde und außerhalb der Geschäftszeiten auch lagernde Personen festzustellen, die im Rahmen der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung, insbesondere durch Beamte des besonderen Fußstreifendienstes (BFS), gezielt angesprochen werden.

Diebstähle, hier insbesondere Taschendiebstähle, wie von der Petentin berichtet, werden auch aus dem vorgenannten Bereich wiederkehrend angezeigt.

Die zuständigen Polizeikommissariate treten diesem Deliktsfeld konsequent entgegen und setzen zur Kriminalitsbekämpfung anlassbezogen und zielgerichtet Zivilfahnder ein.

Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die räumliche Erfassung in der PKS erfolgt in ihrer kleinsten Einheit nach Ortsteilen (OT). Die Auswertung einer einzelnen Straße oder Adresse ist in der PKS nicht vorgesehen. Daher ist auf Grundlage der PKS keine Aussage zur Kriminalitätsentwicklung an den in der Eingabe genannten kleinräumigen Örtlichkeiten möglich.

Die von der Petentin geschilderte Wahrnehmung einer negativen (Kriminalitäts-)Entwicklung im Stadtteil Wandsbek lässt sich anhand der Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für ausgewählte Delikte nach Bezirken / Stadtteilen (sog. Stadtteilatlas) grundsätzlich jedoch nicht bestätigen (vgl. https://www.polizei.hamburg/daten-und-fakten-downloads--1073238r die Jahre 2019 bis 2024).

Im Zuge der gesellschaftlichen Einschränkungen im Zusammenhang mit der Pandemie war in den Jahren 2020 und 2021 zunächst ein deutlicher Rückgang der Fallzahlen insgesamt und so auch im Bereich des Taschendiebstahls zu verzeichnen. In den folgenden Jahren 2022 und 2023 stiegen die Fallzahlen in etwa ebenso deutlich an. Von 2023 auf 2024 waren die Fallzahlen erneut leicht gesunken und bewegen sich nunmehr wieder auf dem tendenziell rückläufigen vorpandemischen Niveau.

Durch die Einführung des Waffenverbotes im ÖPNV und den damit verbundenen regelmäßigen Kontrollen und Schwerpunkteinsätzen wird auch in diesem Bereich die Sicherheit erhöht.

Das Erfordernis der Einführung von Verbotsgebieten (Alkohol, Waffen) im öffentlichen Raum wird unter Berücksichtigung der rechtlichen Voraussetzungen durch die Polizei fortlaufend geprüft. In dem von der Petentin genannten Bereich liegen die Voraussetzungen für ein polizeiliches Alkoholkonsumverbot zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Der Hausrechtsinhaber der Flächen ZOB Wandsbek und der U-Bahnhaltestelle Wandsbek Markt ist die Hochbahn. Diese Flächen liegen in Bezug auf ein mögliches Alkoholkonsumverbot somit nicht im Zuständigkeitsbereich der Behörde für Inneres und Sport.

Darüber hinaus bezieht sich die Anfrage auf laufende Ermittlungsverfahren. Diesbezüglich wird auf die Zuständigkeit der sachleitenden Staatsanwaltschaft Hamburg verwiesen.

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek nimmt Kenntnis.

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Wandsbek Wandsbeker Marktstraße Wandsbek Wandsbeker Marktstraße

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