21-6869

Stellungnahme der Finanzbehörde und der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft zur Eingabe Drs. 21-6794

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

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18.04.2023
Sachverhalt

Der Planungsausschuss hat in der Sitzung am 28.03.2023 über die Eingabe Drs. 21-6794 beraten und die zuständigen Fachbehörden um Stellungnahme zu den in der Eingabe gestellten Fragen gebeten.

 

Die Finanzbehörde antwortet unter Zulieferung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) wie folgt:

 

 

Frage Nr. 2

„Verstehen wir es richtig, dass zuerst die Verortung des Recyclinghofes auf das Mittelstück durch die LIG erfolgt, dann die Unternehmen den Platz räumen müssen und erst dann das Baugenehmigungsverfahren, Bauantrag für den Recyclinghof gestellt wird?“

 

Antwort LIG: Das Grundstück des sog. Mittelstücks zwischen Schwarzem Weg und Hermann-Buck-Weg wurde zu Gunsten des Bauvorhabens der Stadtreinigung (SRH) inkl. der Verpflichtung zur Bereitstellung von Parkplätzen für die benachbarte Werkstatt disponiert.

Eine Disposition stellt eine rechtliche Bindung der FHH dar, dem begünstigten Unternehmen Detailplanungen zu ermöglichen und mit keinem Dritten über dieses Grundstück zu verhandeln.

Die SRH hat mit der Realisierungsplanung des neuen Betriebsstandortes begonnen und wird im Anschluss das notwendige Genehmigungsverfahren durchlaufen. Während dieses Zeitraums bis zur Vorweggenehmigungsreife des Vorhabens können die bestehenden Mietverhältnisse fortgesetzt werden.

 

 

Frage Nr. 3

„Ist dem Bezirk bekannt, dass die SRH für den neuen Recyclinghof nur mit einer Abfallmenge von 6,5 Mg rechnet und damit viel zu groß geplant hat. (Daten haben wir über den Senat und Stadtreinigung bekommen!)“

 

Antwort BUKEA: Gegenüber dem jetzigen sehr beengten Recyclinghof wird beim neuen Recyclinghof mit höheren Abfallmengen mit entsprechendem Platzbedarf gerechnet (siehe auch Drucksache 22/10720).

 

 

Frage Nr. 4„Wenn ja, besteht die Möglichkeit, mit der Stadtreinigung Hamburg die Varianten A,B, C und möglicherweise eine neue Variante D zu diskutieren? Wir sind Fachunternehmen und würden gerne helfen und strittige Punkte realistisch behandeln.“

 

Antwort BUKEA: Die kalkulierte Kapazität ist begründet. Die Variante A ist nach sorgfältiger Prüfung und unter Berücksichtigung aller erforderlicher baulicher und verkehrstechnischer Aspekte als geeignete Lösung bewertet worden.

 

Frage Nr. 5

„Warum sieht die SRH von einer detaillierten Veröffentlichung ihrer Pläne ab?? Die Betroffenen und Bürger konnten nur im Planungsausschuss und wir bei der LIG eine Blick aus der Entfernung drauf werfen!“

 

Antwort BUKEA: Die Pläne sind ungeeignet für die Veröffentlichung, da die relevanten Informationen nur im fachlichen Kontext ableitbar sind.

 

Frage Nr. 6

„Können die Betroffenen, sollte es zu der Umsetzung des LIG Berichtes kommen, mit der definitiven Hilfe der Stadt rechnen, was Rückbau, Umzug, … und die Suche von freien ebenerdigen Pachtflächen angeht? Kann man da einen Beschluss fassen bzw. eine Zusage der Behörde/ LIG / Stadtreinigung..?“

 

Antwort LIG: Grundsätzliche Regelungen hierzu haben die FHH und die Mieterinnen und Mieter in den Mietverträgen fixiert; darüberhinausgehende Absprachen erfolgen ggf. einzelfallbezogen.

 

Frage Nr. 7

„Was spricht gegen die Lösung die über die Jahre diskutiert wurde, legt man die jetzt vorhandenen Fakten zu Grunde? Siehe PDF/ PP-Präsentation mit den Fakten und Argumenten beider Parteien anbei!“

 

Antwort LIG: Die nunmehr gefundene Lösung basiert auf einem zuvor erfolgtem, mehrstufigen Abwägungsprozess mit vor mehreren Ortsterminen und Anhörungen von Mieterinnen und Mietern sowie unter Einbeziehung sämtlicher beteiligter Behörden sowie dem Bezirksamt Wandsbek und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft. Im Rahmen der Lösungsfindung wurde sorgsam zwischen den städtischen Interessen und den Interessen der Mieterinnen und Mieter abgewogen.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n