21-6637

Stellplatzschlüssel in den Stadtrandlagen in den Ermessensspielraum der Bezirksämter legen Debattenantrag der AfD-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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02.03.2023
Sachverhalt

 

Alle Stadtverordneten von Ahrensburg waren sich bei dem Thema Stellplatzschlüssel ungewöhnlich einig! Das ferne Landesparlament in Kiel hat seinen Kommunen von oben herab eine Verringerung des Stellplatzschlüssels auf 0,7 pro Wohneinheit (WE) und 0,3 pro WE bei günstiger Verkehrsanbindung verordnet. Dieser Verordnung haben sich die mutigen Stadtverordneten aus Ahrensburg nun mit einem starken Signal widersetzt.

 

Ahrensburg hat daher parteiübergreifend eine neue Stellplatzsatzung beschlossen.

 

Neubauten in Ahrensburg müssen künftig folgende Stellplatzschlüssel aufweisen:

 

                      2,0 Pkw- und 4,0 Fahrrad-Stellplätze pro WE ab 120 m2

                      1,3 Pkw- und 3,0 Fahrrad-Stellplätze pro WE zwischen 75 und 120 m2

                      1,0 Pkw- und 2,0 Fahrrad-Stellplätze pro WE bis 75 m2

                      80% der oben genannten Vorgaben in der Umgebung von ÖPNV-Verbindungen

                      Ausnahme Reihenhäuser: 1,0 Pkw-Stellplätze unabhängig von der Wohnungsgröße

 

Dies stellt einen klaren Schritt in Richtung Anwohnerrealität dar. Und selbst unsere Hamburger Behörde für Verkehr und Mobilitätswende stellt in ihrem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) bis 2030 mittlerweile fest, dass ihr ehemaliges Ziel nach einer Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs auf 20% in Gebieten wie dem Alstertal oder den Walddörfern nicht mehr zu erreichen ist.

 

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen: 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen werden gebeten, den 2013 abgeschafften Pkw-Stellplatzschlüssel für alle (Stadtrand-) Lagen, die laut VEP einen MIV-Anteil von 20 % bis 2030 nicht mehr erreichen, so in die Hamburger Bauordnung zu integrieren, dass es den Bezirksämtern überlassen bleibt, diesen nach eigenem Ermessen von Vorhabenträgern einzufordern.

 

Anhänge

keine Anlage/n