21-3418

Steilshoop: Bauarbeiten für die U5-Ost in der Gründgensstraße: Basketball- und Skaterpark müssen weichen; Abriss erst, wenn der Ersatz fertiggestellt ist Beschluss der Bezirksversammlung vom 06.05.2021 (Drs. 21-3183.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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05.08.2021
17.06.2021
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird gebeten in Abstimmung mit der Hochbahn zu prüfen, ob für den Skaterpark und den Basketballplatz in Steilshoop eine geeignete Ausweichfläche gefunden werden kann, damit vor Beginn der Bauarbeiten der U5 ein neuer adäquater Skaterpark und ein adäquater Basketballplatz errichtet werden kann.

Die Verwaltung möge auch prüfen inwiefern eine Rückverlagerung nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgen kann.

Dem Regionalausschuss ist entsprechend zu berichten.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

 

Der aktuelle Sachstand zur Prüfung geeigneter Ausweichflächen für den Skaterpark und den Basketballplatz entspricht weiterhin dem Sachstand vom 30.03.2021, der in der Drucksache 21-3011 des Bezirksamtes wiedergegeben ist. Darin ist zu möglichen Ersatzstandorten Folgendes festgehalten:

 

„Skateanlage: […] Als möglicher Ersatzstandort wird die Sportanlage Gropiusring geprüft. […]

 

Basketballplatz: Auf Initiative der Schule am See und des Haus der Jugend (HdJ) wird neben einer Fläche zwischen der Bezirkssporthalle und dem Fitnesszentrum am Erich-Ziegel-Ring 44 auch eine weitere Fläche östlich des HdJ auf dem Campus-Gelände als Ersatzstandort geprüft. […]“

 

Eine Umsetzung der Maßnahme vor Planfeststellungsbeschluss ist nicht möglich. Erst mit Plan-feststellungsbeschluss ist der Bau der U5 genehmigt. Darauf aufbauend kann die Verlegung des Basketball- und Skaterparks verbindlich begründet und finanziert werden. Die Fertigstellung der Ersatzflächen vor der erforderlichen Sperrung der bisherigen Flächen wird selbstverständlich angestrebt. Nach Abschluss der Bauarbeiten stehen die bisherigen Flächen wieder zur Verfügung.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n