21-3387

Steig zwischen dem "Mellingstedter Stieg" und dem Wanderweg zur Straße "An der Alsterschleife" begehbar machen Beschluss der Bezirksversammlung vom 06.05.2021 (Drs. 21-3208)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 10.08.2021 Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 6.1.1

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen wird gebeten zu prüfen, welchen Status der Weg hat (öffentlicher/offizieller Weg?)

 

Stellungnahme der Finanzbehörde:

 

Die Flurstücke 1690, 1692, 1694 und 1696 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt, über die der in Rede stehende Steig führt, liegen im Allgemeinen Grundvermögen und damit formal in der Zuständigkeit des Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG). Allerdings handelt es sich hier nicht um einen gewidmeten öffentlichen Weg; der Steig hat sich somit aus einer nicht legitimierten Nutzung durch die Anwohnerinnen und Anwohner ergeben.

Allerdings fällt es nicht in den Zuständigkeitsbereich des LIG, derartige Wegeflächen für die Bevölkerung herzurichten. Dies ist allein Angelegenheit der jeweils zuständigen bezirklichen Stellen. Sollte also die Herstellung dieses Weges gewünscht sein, müsste das Bezirksamt-Wandsbek die Flächen vom LIG anfordern und in das dortige Verwaltungsvermögen übernehmen. Daran anschließend wäre dann von dort eine entsprechende Planung mit anschließender Umsetzung zu beauftragen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n

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