Status: Stadtbahnstraße / Servicelösung für Schulweg Kleine Anfrage v. 01.11.2021
Nach wie vor steht den Schülerinnen und Schülern, deren täglicher Schulweg per Fahrrad entlang der Stadtbahnstraße führt, nur die Straße selbst als "Radweg" zur Verfügung.
Im Anbetracht der Wiederaufnahme des Schulbetriebes nach den Herbstferien und dem Einbrechen der dunklen Jahreszeit ist das ein unhaltbarer Zustand.
Am 28.01.2021 bat die Bezirksversammlung die Verwaltung zu prüfen, wie eine Verbreiterung der bestehenden Fußwege auf der Ostseite der Stadtbahnstraße zwischen Horstweg und Saseler Damm erreicht werden könnte.
Mit dieser Maßnahme sollte die Mitnutzung des Fußweges durch Fahrräder ermöglicht werden (vgl. Drucksachen-Nr.: 21-2629.1).
In der Mitteilungsvorlage vom 19.02.2021 stellte die Straßenverkehrsbehörde am PK 35 fest, dass nach der Verwaltungsvorschrift zur StVO zu Zeichen 239 "Fußgänger" eine Mitnutzung durch Fahrradfahrer unter bestimmten Umständen freigegeben werden könne (vgl. Drucksachen-Nr.: 21-2831).
Der in diesem Fall einzige limitierende Umstand ist die minimal nötige Gehwegbreite von 2,00 Metern.
Genau auf diesen verhindernden Umstand zielte der damalige Antrag ab, den bisherigen Fußweg aufgrund des zur Verfügung stehenden Raumes um eine weitere Gehwegplatte auf die notendige Breite von 2 Metern für eine Servicelösung zu bringen und den Schülerinnen und Schülern damit einen sichereren Schulweg zu ermöglichen. Zudem sollte geprüft werden, ob weitere Bereiche des Schulwegs über die zuvor genannte Strecke hinaus für die Schülerinnen und Schüler sicherer gemacht / von der Straße wegverlegt werden können.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 03.11.2021
Vorbemerkung:
Das Bezirksamt, Fachamt Management des öffentlichen Raumes, stellt für seine Abteilungen Arbeitsprogramme auf. Über diese Arbeitsprogramme (AP) erfolgt eine Bindung der vorhandenen Personalressourcen. Unterjährig an das Bezirksamt herangetragene Projekte oder Prüfaufträge können in geringem Umfang abgearbeitet werden, zeitintensivere Prüfaufträge werden in der Regel in den Maßnahmenspeicher des folgenden Arbeitsprogramms aufgenommen.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Vorbemerkung.
Bezirksamt Wandsbek:
Nein.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Vorbemerkung.
Bezirksamt Wandsbek:
Entfällt, siehe zu 2.
Bezirksamt Wandsbek.
Seitens des Bezirksamtes wurde es versäumt, dem zuständigen Regionalausschuss mitzuteilen, dass eine Aufnahme des Prüfauftrages in den Maßnahmenspeicher des AP erfolgte.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe zu 4.
Bezirksamt Wandsbek:
Nein.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Vorbemerkung.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Vorbemerkung.
Bezirksamt Wandsbek:
Entfällt.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Vorbemerkung.
Bezirksamt Wandsbek zu 9 a-c:
Siehe Vorbemerkung.
keine Anlage/n
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