21-5982

Stärkung des Personalkörpers im Bezirksamt Wandsbek: Verbesserung der Vergütungsstruktur Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 17.11.2022 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 7.3

Sachverhalt

 

Die Bezirke sind das Rückgrat der Hamburger Verwaltung. Sie sind es, die in direktem Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern stehen und eine Vielzahl von Dienstleistungen anbieten. Die Bezirksämter sind im besonderen Maße durch eine wachsende Bevölkerung und zunehmenden Leistungsinanspruchnahmen betroffen. Die Personalsituation spiegelt diesen Zuwachs nicht ausreichend wider. Das Bezirksamt Wandsbek ist somit einerseits mit externen Einflüssen und andererseits mit internen Faktoren konfrontiert.

Seit Jahren ist die Personalsituation im Bezirksamt Wandsbek angespannt. Die Anzahl der vakanten Stellen im Bezirksamt sind seit Jahren hoch und führten teilweise den Negativrekord unter den Bezirksämtern an (u.a. Bürgerschaftsdrucksache 22/5983 und 22/8039). Viele vakante Stellen in Verbindung mit einem erhöhtem Arbeitsaufkommen führen entsprechend zu einer hohen Anzahl an Überlastungsanzeigen. Auch die Überlastungsanzeigen im Bezirksamt Wandsbek befanden sich in den letzten Jahren durchgehend auf einem hohen Niveau (u.a. Bürgerschaftsdrucksache 22/8770, 22/5462, 22/9789 und bezirkliche Drucksache 21-3930). Besonders belastet sind die Bereiche Eingliederungshilfe und Grundsicherung. Einen sehr hohen Krankenstand hat das Bezirksamt Wandsbek ebenfalls zu verzeichnen. Mit 39.609 Fehlzeiten in Tagen im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. August 2022 führt das Bezirksamt Wandsbek die Liste der Fehlzeiten unter den Bezirksämtern an (Bürgerschaftsdrucksache 22/9789). Eine Klage des Personalrates gegen den Bezirksamtsleiter im Dezember 2021 verdeutlicht zudem, wie krisengeschüttelt das Bezirksamt ist.

Zu den aufgeführten Problemen kommen noch strukturelle Hemmnisse hinzu. Die Eingruppierung der Angestellten in den Bezirksämtern liegt sehr häufig unter derer der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fachbehörden. Nicht selten sind Mitarbeiter in den Fachbehörden zwei Gehaltsstufen höher eingruppiert bei gleichen Anforderungen. Eine permanente Abwanderung aus den Bezirken in die Fachbehörden ist zu verzeichnen. Gute Arbeit muss auch in den Bezirken angemessen bezahlt werden. Eine Überprüfung der Vergütungsstruktur und entsprechende Hebungen der Stellen, um die Attraktivität der Stellen im Bezirksamt und die Konkurrenzfähigkeit zu den Fachbehörden sicherzustellen, ist dringend erforderlich. Ebenfalls sollten die Entwicklungsmöglichkeiten in den Eingruppierungen verbessert werden, um Anreize zu schaffen und berufliche Entwicklungen zu ermöglichen. Das insbesondere Karriere und Gehalt ein Thema von aktuellen und ehemaligen Angestellten ist, zeigt sich zudem bei den Bewertungen bei Jobportalen. In der Gesamtbewertung liegt das Bezirksamt Wandsbek bei kununu unter der Gesamtbewertung der FHH. Bereits mehrfach waren die Stellenbewertungen der Bezirke Thema in der Bürgerschaft. 2018 brachte sogar Rot-Grün einen Antrag dazu ein (Bürgerschaftsdrucksache 21/15368). Jüngst brachte die CDU-Bürgerschaftsfraktion das Thema erneut auf die Tagesordnung (22/9013).

Gerade in Anbetracht der Pläne einer „Personalkostenbremse“ des Finanzsenators, scheint eine Einigung in weiter Ferne. Die quantitative Personalsteuerung, wie es offiziell heißt, sieht vor, dass erhöhter Personalbedarf zukünftig durch Effizienzsteigerungen und sinkende Fallzahlen an anderen Stellen ausgeglichen werden sollen, um den Personalbedarf zu begrenzen. In Amtssprache heißt das: Entdynamisierung und Reduktion des Personalaufwuchses. Fraglich ist, inwiefern das Konstrukt mit gesetzlich vorgegebenen Kontrakten vereinbar ist. So gibt es Bereiche in den Behörden und Bezirksämtern, die gesetzlichen Vorgaben beim Personalschlüssel unterworfen sind und somit ein Verschieben der Stellen genauso wenig möglich ist, wie eine Änderung der Arbeitsweise zwecks Effizienzsteigerung.

Aufgrund der derzeitigen Haushaltsberatungen in den Ausschüssen und im Dezember im Plenum der Hamburgischen Bürgerschaft für den Etat 2023/24 sollte die Bezirksversammlung nunmehr erneut bekräftigen, dass eine Überprüfung der Vergütungsstruktur im Bezirksamt Wandsbek erfolgen soll, um die Angleichung der Eingruppierungen zwischen Bezirksämtern und Fachbehörden voranzutreiben. Dies wurde bereits auf Antrag der CDU-Fraktion im November 2021 einstimmig mit der Drucksache 21-4339 in der Bezirksversammlung Wandsbek beschlossen. Fraglich ist dabei, inwiefern der Bezirksamtsleiter der Forderung unter VI. nachgekommen ist, sich bei der zuständigen Senatorin, für die von der Bezirksversammlung Wandsbek beschlossenen Mehrbedarfe mit Nachdruck und Erfolg eingesetzt hat und einsetzt.

 

Petitum/Beschluss

 

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

  1. Die Bezirksversammlung Wandsbek fordert den Bezirksamtsleiter auf, eine Überprüfung der Vergütungsstruktur im Bezirksamt Wandsbek durchzuführen, um die Attraktivität des Bezirksamts sicherzustellen und dadurch identifizierte Vergütungsunterschiede für vergleichbare Tätigkeiten zu beseitigt.
  2. Die durch eine Hebung der Stellen notwendig werdenden Mehrbedarf sollen in den Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg für 2023/24 mitaufgenommen werden.

 

 

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