Stärkung der Bezirke und ihrer Kompetenzen Debattenantrag der CDU-Fraktion
Die Bezirke sind für die selbstständige Erledigung der ihnen übertragenen Aufgaben zuständig (Art. 4 Abs. 2 Verf HA). Es muss sichergestellt werden, dass Entscheidungen auch weiterhin vor Ort getroffen und Aufgaben bürgernah erledigt werden. Die Interessen der Bürgerinnen und Bürger müssen dabei gewahrt werden und die Individualität der Stadtteile erhalten bleiben. Genau das macht starke Bezirke aus. Damit dies so bleibt, muss der Fokus in den Bezirksämtern wieder auf Bürgernähe und Serviceorientierung liegen. Gleichzeitig muss der Abbau von Bezirkskompetenzen gestoppt und die Bezirke müssen wieder gestärkt werden.
Verschiedene Vereinbarungen auf Landesebene führen grundsätzlich zu einer Beschneidung der Bezirkskompetenzen zugunsten der Fachbehörden, insbesondere wenn diese kumuliert angewendet werden: z.B. das Bündnis für Rad- und Fußverkehr, der Vertrag für Hamburg, das Hamburger Maß und der Vertrag für Hamburgs Stadtgrün. Zudem nehmen die Fachbehörden übermäßig Einfluss, z.B. durch städtebauliche Rahmenverträge wie in den Stadtteilen Wandsbek und Tonndorf.
Die Kundenzentren sind bereits durch die Entscheidung von SPD und GRÜNEN in ihrer Zuordnung zur Fachbehörde gewechselt und damit der Personalapparat des Bezirks geschwächt. Weitere Bereiche drohen der Ausgliederung aus den Bezirken, wie z.B. der Aufgabenbereich des Unterhaltsvorschussgesetzes oder die drohende Rücknahme des Aufgabenbereichs der Eingliederungshilfe, den das Bezirksamt Wandsbek für ganz Hamburg zugeordnet bekommen hat. Diese Entwicklungen stehen im Kontrast zu Art. 4 der Hamburgischen Verfassung, demnach den Bezirken die eigenständige Erledigung übertragener Aufgaben obliegt. Es gilt insofern das Subsidiaritätsprinzip, das in § 42 Bezirksverwaltungsgesetz gesetzlich normiert ist. Mit diesem Regel-Ausnahme-Verhältnis soll gewährleistet werden, dass die Entscheidungen der Bezirke auch vor Ort getroffen und Aufgaben bürgernah erledigt werden, um den Interessen der Bürgerinnen und Bürgern bestmöglich gerecht zu werden. Um auf die Vorortkenntnisse der Bezirke auch außerhalb ihrer eigentlichen Fachbereiche zurückzugreifen, gewährt § 28 des Bezirksverwaltungsgesetzes ein Anhörungsrecht bei Standortfragen, was allerdings im Bezirk Wandsbek von Seiten der Schulbehörde gar nicht oder zumindest erheblich unzureichend in jüngster Vergangenheit umgesetzt wurde.
Darüber hinaus erhalten die Bezirke seit Jahren zu wenig Geld, verfügen über zu wenig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und werden durch schlechte Verträge mit dem Senat weiter entmachtet. Viele Rahmenpläne und Vereinbarungen zwischen Senat und Bezirken ignorieren die Heterogenität der Stadtteile, beschneiden die Kompetenzen der Entscheidungsträger vor Ort und lassen die Bezirke mit den Folgen einer verfehlten Senatspolitik allein. Dieser Ansatz ist problematisch, da unsere Bezirke äußerst vielfältig sind und innerstädtische Stadtteile ganz andere Anforderungen haben als außerhalbgelegene Stadtteile. Dies führt dazu, dass der lokale Bürgerwille missachtet wird und die Befugnisse der Bezirksversammlungen eingeschränkt werden. Obwohl die Bezirksversammlungen erster Ansprechpartner bei Problemen sind, sind sie in ihrer Handlungsmacht beschränkt, da die Kompetenz auf die Landesebene verschoben wurde.
Auf Landesebene ist der Bereich „Bezirke“ in der Behörde für Wissenschaft, Forschung Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) verortet und geht dort nicht nur im Namen unter. Seit dem Wechsel der Zuständigkeit von der Finanzbehörde werden die Bezirke noch stärker vernachlässigt. Wie die Zweite Bürgermeisterin selbst in einer Sitzung des Verfassungs- und Bezirksausschusses einräumte, hat ihre Wissenschaftsbehörde eigentlich am wenigsten von allen Behörden mit den Bezirken zu tun. Seitdem ist die Senatorin leider auch nicht mit Themen, die die Bezirke bewegen, besonders in Erscheinung getreten.
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:
Beschluss:
Die Bezirksversammlung Wandsbek fordert den Senat auf, umgehend die Kompetenzen der Bezirke wieder zu stärken. Insbesondere soll diese Stärkung der Bezirke durch die Anhebung von auskömmlichen Rahmenzuweisungen, durch eine Stärkung des Personalkörpers und Verbesserung der Arbeitsbedingungen, den Ausbau der bürger- und kundefreundlichen Verwaltung vor Ort und durch eine Senatorin oder einen Senator, die/der sich im Senat kraftvoll für die Belange der Bezirke einsetzt, erfolgen.