21-2933.1

Städtebauliche Struktur in Volksdorf sichern - Bestehende Bebauungspläne durch geeignete Festsetzungen verbessern Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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13.04.2021
Sachverhalt

 

-          Der Regionalausschuss Walddörfer hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 über den Ursprungsantrag der CDU-Fraktion (Drs.-Nr. 21-2933) beraten und ihn an den Planungsausschuss mit der Bitte um Prüfung, inwieweit die strukturerhaltenden Maßnahmen Bestand haben oder einer Veränderung bedürfen, überwiesen. Diesem Vorgehen wurde mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen, der AfD-Fraktion und der Fraktion Die Linke bei Gegenstimme der CDU-Fraktion und Enthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt.

-          Eine Abstimmung über das Petitum ist dagegen nicht erfolgt. Der Regionalausschuss Walddörfer hat den Antrag nicht mit einem Votum versehen.

 

Die Bebauungspläne Volksdorf 40, 42 und 43 sind als sog. Strukturentwicklungspläne vor rund 20 Jahren aufgestellt worden, weil die bisherige Regelung im Baustufenplan Volksdorf nicht mehr ausreichte und durch eine obsolete 2-Wohnungs-Klausel in großen Teilen Volksdorfs eine mehrgeschossige Bebauung mit Mehrfamilienhäusern um sich griff. Die Struktur einer Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern sollte erhalten werden. Über ortstypische Straßenzüge mit einer historischen Bebauung aus den 1920er Jahren wurden dabei auch noch Erhaltungsbereiche festgesetzt.

 

Da die o.g. Bebauungspläne keine Baufenster oder -zonen sowie keine Mindestgrundstücksgrößen festgelegt haben und die Gebäudegrundflächen über absolute Maße und nicht über eine Grundflächenzahlt bestimmt sind, kann durch Teilung von Grundstücken das Maß der Bebauung erhöht werden. Dies führt in jüngster Zeit zu einer erheblichen Verdichtung der Bebauung, die der Intention der o.g. Bebauungspläne zuwider läuft. So wird bei aktuellen Bauvorhaben im Allhornstieg oder im Maetzelweg durch Grundstücksteilungen eine massive Veränderung der städtebaulichen Struktur herbeigeführt.

 

Im Rahmen einer einfachen Textplanänderung, die kein langwieriges Verfahren benötigt, kann der Bezirk einer zu engen Bebauung Grenzen setzen und damit den Charakter des Ortsteils erhalten. In der jüngsten Vergangenheit ist dies in Meiendorf mit der Änderung des Bebauungsplanes Rahlstedt 78 - Volksdorf 25 erfolgreich geschehen.

 

 

 

 

Mögliche Wege wären:

 

  • Eine Begrenzung auf ein Gebäude pro Einzelhaus. Somit sind mehr als die ausgewiesenen Wohnungen pro Einzelhaus nicht möglich
  • Eine Vorschrift, zwischen Einzelhäusern in Gebieten offener Bauweise die seitlichen Grenzabstände zur Nachbarbebauung einzuhalten.
  • Bei Grundstücksteilungen statt einer mehrfach möglichen Gebäudegrundfläche eine maximale Grundflächenzahl festzusetzen, die auf den geteilten Grundstücken nicht überschritten werden darf.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Regionalausschuss möge beschließen:

 

Der Regionalausschuss bekräftigt die mit den Bebauungsplänen Volksdorf 40, 42 und 43 beabsichtigte Strukturerhaltung, die sich auch auf die Begrenzung der Nachverdichtung bezieht. Um dieses Ziel auch nachhaltig zu erreichen, wird die Verwaltung gebeten, zeitnah zu prüfen, wie durch ein einfaches Verfahren die Bebauungspläne Volksdorf 40, 42 und 43 so geändert werden können, dass eine zu enge Verdichtung bei Grundstücksteilungen verhindert wird.

Im Zuge des Verfahrens soll eine Veränderungssperre festgesetzt werden.

 

Anhänge

keine Anlage/n