21-0131

Städtebaulich untergenutzte Flächen am zukünftigen S4-Bahnhof Bovestraße als Urbanes Gebiet erschließen Debattenantrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Gerade in einem Stadtstaat sind Flächen ein hohes Gut und konkurrierenden Bedarfen ausgesetzt. Deshalb müssen vor einer Bebauung von Grünflächen alle Möglichkeiten der Nachverdichtung genutzt werden. Besonders sinnvoll ist dies in gut erschlossenen und an den ÖPNV angebundenen Gebieten.

 

Im Rahmen des Ausbaus der Schnellbahnlinie S 4 wäre eine Nutzung der vorhandenen städtebaulichen Potentiale für eine zukunftsgerichtete Stadtplanung daher besonders sinnvoll. Insbesondere sollen dabei vorhandene gering bebaute Flächen überprüft und für die Stadtentwicklung aktiviert werden.

 

Das Gebiet Neumann-Reichardt-Straße - Bovestraße – S-Bahngleise mit zukünftigem Bahnhof – eignet sich hier besonders gut. Hier entsteht im Zuge des Ausbaus der Gleisanlage und der S4 eine neue Haltestelle, zudem liegt das Gebiet mitten im Kerngebiet und sehr nah am Bezirkszentrum Wandsbek und der Innenstadt. Durch seine großen Brachflächen bietet es große Potentiale für eine künftige städtebauliche Entwicklung. Hier wäre die neue Gebietskategorie der Baunutzungsverordnung „Urbanes Gebiet“ zu prüfen, die entsprechend nach dem Leitziel der Stadt der kurzen Wege ein neben- und miteinander von Gewerbe und Wohnen verdichtet zulässt.

 

Für dieses Gebiet gilt seit 1989 der Bebauungsplan Wandsbek 56 mit der Ausweisung Gewerbe und Kerngebiet. Seit Jahrzehnten ist das Plangebiet städtebaulich weit untergenutzt. Große Teilflächen liegen brach.

 

Dieses vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Das Bezirksamt wird gebeten

 

  1. zu prüfen, inwiefern das zurzeit städtebaulich weit untergenutzte Gebiet mit teilweise großen Brachflächen am zukünftigen S 4-Bahnhof Bovestraße (Neumann-Reichardt-Straße) für eine städtebauliche Entwicklung aktiviert werden kann. Dabei soll insbesondere die Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“ geprüft werden.

 

  1. entsprechende Gespräche mit den Grundstückseigentümern zügig aufzunehmen.

 

  1. dem Planungsausschuss über das Ergebnis der Prüfung und die erforderlichen Verfahrensschritte zu berichten.

 

 

Anhänge

 

keine Anlage/n