21-0319

Sporthallenauslastung im Bezirk Wandsbek

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Mit Drucksache 21-0088 teilt das Bezirksamt Wandsbek mit, dass das Bezirksamt die Vereine, welche Hallenzeiten in der für den Abriss vorgesehenen Sporthalle in Steilshoop haben, darüber informiert, dass die Halle längstens bis zum Abriss - voraussichtlich zum Ende des Jahres - weiter genutzt werden kann und fristgerecht die nach den Nutzungsverträgen rechtzeitig vorzunehmende Kündigung zum 31.08.2019 ausgesprochen hat.

In weiteren Gesprächen werden nun alternative Nutzungszeiten in anderen Sporthallen angeboten. Dabei wird die Verwaltung die Sportvereine Bramfelder SV und Gymnastik- und Freizeitgemeinschaft Steilshoop (GFG Steilshoop) mit insgesamt 23 Nutzungsstunden/wöchentlich (ohne Wochenende) bevorzugt versorgen.

Vorgesehen sind Sporthallen in der Region, d.h. in den Schulen an der Seebek I (Fabriciusstraße 150) und Seebek II (Heinrich-Helbing-Straße 50) und Appelhoff. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Wandsbeker Verein damit versorgt werden können, während für die übrigen Vereine und Nutzer auch in angrenzenden Stadtteilen oder Bezirken nach Alternative zu suchen ist. Hierzu hat die Verwaltung bereits vorab das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert. Von dort werden bevorzugt für die dort beheimateten Vereine Lösungen gesucht.

Es stellt sich die Frage, wie bei einer derzeitig bereits hohen Auslastung der durch die Verwaltung genannten Sporthallen, die gekündigten Sportangebote realisiert werden sollen. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob es keine Möglichkeit gibt, die Sporthalle so lange in Betrieb zu lassen, bis ein Ersatzbau fertiggestellt wird.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1.)    Wann soll die Sporthalle am Borchertring 38 stillgelegt bzw. abgerissen werden?

2.)    Wie viele Sporthallen mit wie vielen Hallenfeldern und welcher sportartenspezifischen Ausstattung unterteilt nach Stadtteilen weist der Bezirk Wandsbek auf?

 

3.)    Wie viele Sporthallen mit wie vielen Hallenfeldern und welcher sportartenspezifischen Ausstattung unterteilt nach Stadtteilen sollen im Rahmen der Schulentwicklungsplanungen bis wann neu realisiert werden und gab es hierüber schon Gespräche mit dem Bezirksamt Wandsbek?

 

4.)    Wie viele Hallenzeiten (in Stunden) sind derzeit in welchen Sporthallen noch unbelegt/verfügbar?

 

5.)    Wie möchte die Verwaltung die wegfallenden Sportangebote in den Sporthallen, die in der Drs. 21-0088 genannt wurden, unterbringen? Welche Schritte hat das Bezirksamt Wandsbek dazu bereits unternommen?

 

6.)    Welche Auswirkung hat die Ankündigung von Sportspaß über 100 Ballsportgruppen zu kündigen? Hat das Bezirksamt Wandsbek Kontakt mit Sportspaß aufgenommen und bereits geprüft in wie weit Nutzungszeiten frei werden?

 

7.)    Prüft das Bezirksamt Wandsbek, ob die angemeldeten Hallennutzungszeiten tatsächlich genutzt werden bzw. die angegebene Nutzung stattfindet?

  1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  2. Wenn nein, welche Ideen hat das Bezirksamt Wandsbek um die tatsächliche Sporthallenauslastung bzw. nutzung regelmäßig zu überprüfen?

 

8.)    Auf welcher rechtlichen Grundlage können Sportvereinen aus anderen Hamburger Bezirken (z.B. SC Urania, Hamburger Turngesellschaft  Barmbeck-Uhlenhorst), die Nutzungszeiten in Wandsbeker Sporthallen haben, wie in der Drs. 21-0088 genannt, schlechter gestellt bzw. Nutzungszeiten im Bezirk Wandsbek verwehrt werden?

 

9.)    Welche Schwerpunkthallen nach Sportarten z.B. Handball, Hockey, Fußball sind im Bezirk Wandsbek gebildet worden?

 

10.) Werden die Ergebnisse aus den Sozialraumbeschreibungen bei der Vergabe der Sporthallenzeiten an die örtlichen Vereine berücksichtig?

 

  1. Wenn ja, in welcher Art und in welchen Umfang?
  2. Wenn nein, warum werden die Ergebnisse nicht mit den Sportvereinen abgestimmt?

 

Anhänge

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