21-0319.1

Sporthallenauslastung im Bezirk Wandsbek

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Mit Drucksache 21-0088 teilt das Bezirksamt Wandsbek mit, dass das Bezirksamt die Vereine, welche Hallenzeiten in der für den Abriss vorgesehenen Sporthalle in Steilshoop haben, darüber informiert, dass die Halle längstens bis zum Abriss - voraussichtlich zum Ende des Jahres - weiter genutzt werden kann und fristgerecht die nach den Nutzungsverträgen rechtzeitig vorzunehmende Kündigung zum 31.08.2019 ausgesprochen hat.

In weiteren Gesprächen werden nun alternative Nutzungszeiten in anderen Sporthallen angeboten. Dabei wird die Verwaltung die Sportvereine Bramfelder SV und Gymnastik- und Freizeitgemeinschaft Steilshoop (GFG Steilshoop) mit insgesamt 23 Nutzungsstunden/wöchentlich (ohne Wochenende) bevorzugt versorgen.

Vorgesehen sind Sporthallen in der Region, d.h. in den Schulen an der Seebek I (Fabriciusstraße 150) und Seebek II (Heinrich-Helbing-Straße 50) und Appelhoff. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Wandsbeker Verein damit versorgt werden können, während für die übrigen Vereine und Nutzer auch in angrenzenden Stadtteilen oder Bezirken nach Alternative zu suchen ist. Hierzu hat die Verwaltung bereits vorab das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert. Von dort werden bevorzugt für die dort beheimateten Vereine Lösungen gesucht.

Es stellt sich die Frage, wie bei einer derzeitig bereits hohen Auslastung der durch die Verwaltung genannten Sporthallen, die gekündigten Sportangebote realisiert werden sollen. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob es keine Möglichkeit gibt, die Sporthalle so lange in Betrieb zu lassen, bis ein Ersatzbau fertiggestellt wird.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Stellungnahme der Finanzbehörde zu den Fragen 1 bis 3           28.10.2019

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:            29.10.2019

 

1.)    Wann soll die Sporthalle am Borchertring 38 stillgelegt bzw. abgerissen werden?

2.)    Wie viele Sporthallen mit wie vielen Hallenfeldern und welcher sportartenspezifischen Ausstattung unterteilt nach Stadtteilen weist der Bezirk Wandsbek auf?

 

3.)    Wie viele Sporthallen mit wie vielen Hallenfeldern und welcher sportartenspezifischen Ausstattung unterteilt nach Stadtteilen sollen im Rahmen der Schulentwicklungsplanungen bis wann neu realisiert werden und gab es hierüber schon Gespräche mit dem Bezirksamt Wandsbek?

 

Finanzbehörde zu 1. bis 3.:

Der Abriss der Sporthalle am Borchertring 38 ist zurzeit noch nicht terminiert. Eine Nutzung durch den Vereinssport ist weiterhin möglich, eine entsprechende Mietvereinbarung befindet sich zurzeit in Abstimmung zwischen dem Bezirksamt Wandsbek und SBH | Schulbau Hamburg.

Zu den im Bezirk Wandsbek vorhandenen Schulsporthallen siehe Anlage. Alle Schulsporthallen verfügen über einen Standard-Sportboden und sind für den Schul- und Breitensport ausgestattet. Die Hallen sind je nach Größe und Linierung für die üblichen Hallensportarten (Volleyball, Badminton, Basketball, Hallenhockey, Hallenfußball etc.) nutzbar. Im Zuge von Sanierungs- und Neubaumaßnahmen erfolgt in der Regel eine Abstimmung mit dem zuständigen bezirklichen Sportreferenten über mögliche regionale Bedarfe.

Für die im Rahmen des kürzlich finalisierten Schulentwicklungsplans vorgesehenen Neugründungen bzw. Erweiterungen von Schulen beginnen nun Abstimmungen zwischen der Behörde für Schule und Berufsbildung, SBH | Schulbau Hamburg und den jeweiligen Schulen über die notwendigen baulichen Maßnahmen. Diese werden individuell vereinbart und sind noch nicht abgeschlossen.

 

 

4.)    Wie viele Hallenzeiten (in Stunden) sind derzeit in welchen Sporthallen noch unbelegt/verfügbar?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Von Montag bis Freitag sind im Bezirk Wandsbek in der Wintersaison keine Nutzungszeiten unbelegt. An Wochenenden gibt es in einigen Einfeld- sowie Gymnastikhallen freie Kapazitäten. In der Sommersaison gibt es unbelegte Nutzungszeiten die in den Monaten Oktober bis März von Hockey- und Jugendfußballmannschaften belegt werden. Eine genaue Anzahl ist derzeit nicht zu benennen, da nicht alle Jugendfußballmannschaften vorliegen.

 

 

5.)    Wie möchte die Verwaltung die wegfallenden Sportangebote in den Sporthallen, die in der Drs. 21-0088 genannt wurden, unterbringen? Welche Schritte hat das Bezirksamt Wandsbek dazu bereits unternommen?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die gekündigten Vereine werden aufgefordert ihre Hallengesuche neu zu stellen. Die Gesuche werden gesammelt und in einer Vergabesitzung verteilt. Sollte es im Anschluss Vakanzen geben, müssen weitere Maßnahmen erörtert werden.

 

 

6.)    Welche Auswirkung hat die Ankündigung von Sportspaß über 100 Ballsportgruppen zu kündigen? Hat das Bezirksamt Wandsbek Kontakt mit Sportspaß aufgenommen und bereits geprüft in wie weit Nutzungszeiten frei werden?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Es besteht Kontakt mit sportspaß und es wurden sowohl Zeiten zurückgegeben als auch gekündigt (bspw. Heinrich-Helbing-Str. 50). Ob und welche Zeiten folgen, kann aktuell noch nicht beantwortet werden.

7.)    Prüft das Bezirksamt Wandsbek, ob die angemeldeten Hallennutzungszeiten tatsächlich genutzt werden bzw. die angegebene Nutzung stattfindet?

  1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Im Jahr 2019 wurde von der Verwaltung des Bezirksamts eine Stichprobenkontrolle vorgenommen. Eine kontinuierliche Prüfung, ob und in wie weit Hallenzeiten genutzt werden, ist für das Bezirksamt nur mit erheblichem personellen Aufwand möglich. Die Schulsportstätten beherbergen kaum noch Hausmeister vor Ort, welche Informationen von ungenutzten Zeiten oft an das Bezirksamt weitergeben konnten. Auch ist eine Auslesung der Transponder, welche für die Öffnung der Hallen fungieren, aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

 

Die Überprüfung im Jahr 2019 brachte zwar einige Fälle von geringer Nutzung ans Licht, diese wurden jedoch von den Vereinen als vorübergehende Phänomene dargestellt.

 

Daher ist das Bezirksamt auf die Ehrlichkeit und Fairness der Vereine angewiesen, die nichtgenutzte Hallenzeiten melden und zur neuen Verwendung/ Vergabe zur Verfügung stellen.

 

 

  1. Wenn nein, welche Ideen hat das Bezirksamt Wandsbek um die tatsächliche Sporthallenauslastung bzw. nutzung regelmäßig zu überprüfen?

 

8.)    Auf welcher rechtlichen Grundlage können Sportvereinen aus anderen Hamburger Bezirken (z.B. SC Urania, Hamburger Turngesellschaft  Barmbeck-Uhlenhorst), die Nutzungszeiten in Wandsbeker Sporthallen haben, wie in der Drs. 21-0088 genannt, schlechter gestellt bzw. Nutzungszeiten im Bezirk Wandsbek verwehrt werden?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Das Bezirksamt ist bestrebt, dass keine Vereine schlechter als andere Vereine gestellt werden. Allerdings muss der Bezirk ggf. in Einzelfällen Entscheidungen gegen die Interessen von Sportvereinen treffen.

 

9.)    Welche Schwerpunkthallen nach Sportarten z.B. Handball, Hockey, Fußball sind im Bezirk Wandsbek gebildet worden?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Es wurden drei Hallen für Handball freigegeben, da hier die Reinigung der sogenannten „Backe“ erheblich aufwendiger ist. Des Weiteren sind nicht alle Hallen für die Sportart Hockey geeignet.

 

10.) Werden die Ergebnisse aus den Sozialraumbeschreibungen bei der Vergabe der Sporthallenzeiten an die örtlichen Vereine berücksichtig?

 

  1. Wenn ja, in welcher Art und in welchen Umfang?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Neugebaute Sport- und Gymnastikhallen werden zuerst an die umliegenden Vereine vergeben. Ein aktuelles Beispiel ist die neugebaute Gymnastikhalle Deepenhorn, welche dem Meiendorfer SV zur Verfügung gestellt wurde. Auch die neuen Gymnastikhallen Hasenweg und Islandstraße wurden mit umliegenden Vereinen besetzt.

 

  1. Wenn nein, warum werden die Ergebnisse nicht mit den Sportvereinen abgestimmt?

 

Anhänge

Anlage zu 21-0319_Hallen