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Sportanlage Tegelsbarg: Attraktivitätssteigerung durch Modernisierung Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 13.02.2023 Ausschuss für Soziales Ö 6.1

Sachverhalt

 

1)      Die Sportanlage Tegelsbarg ist im Maßnahmenkatalog des bezirklichen Sportstättenbaus enthalten „Umgestaltung/Modernisierung RLB Rundlaufbahn + KSF Kleinspielfeld“
Die Maßnahme Tegelsbarg ist für eine Mitfinanzierung aus dem Investitionspakt Sportstätten angemeldet worden sei. Eine abschließende Entscheidung, welche Maßnahmen die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen dem Bund für 2022 melden werde, stehe allerdings noch aus. Davon ist auch der Leistungsumfang am Tegelsbarg maßgeblich abhängig.

2)      Die vorhandenen Aussenanlagen für den Sportbetrieb unterliegen von Anbeginn erheblichen Einschränkungen. Ursache dafür ist, dass bei der Planung der Anlage vor 50 Jahren die Interessen und die Rechte der Anlieger unberücksichtigt blieben. Die Anlage wurde unmittelbar an ein reines Wohngebiet angrenzend gebaut, so dass die Anwohner eine starke Begrenzung des Sportbetriebs vor Gericht erstreiten konnten.
Das Gebiet um den Tegelsbarg ist aktuell als RISE-Gebiet ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund besteht womöglich eine Chance, diese Sportanlage neu zu planen und umzugestalten. Es wäre ein riesiger Fortschritt für das Gebiet und den Sport, wenn unter Einbeziehung der Anwohner, der Schulen, des Jugendzentrums, des Kindergartens und der umliegenden Sportvereine die Fläche umgebaut und den aktuellen Anforderungen gemäß neu gestaltet würde. Aktuell jedenfalls bleibt die Nutzung der Fläche sehr weit hinter den Möglichkeiten zurück.

 

Mögliche Verbesserungen könnten sein:

A. Grandplatz

  1. Deutliche Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohner hinter dem Tor auf der Ostseite des Grandplatzes.
  2. Der Grandplatz wird zu einem Kunstrasenplatz umgebaut. Die Spielfeldgröße ist 91,4m x 55m. Diese Größe ist für Feldhockeyspiele exakt so vorgegeben, ist aber gleichzeitig eine regelkonforme Größe für Fußball-Punktspiele. Entsprechend sollen an beiden Seiten Fußball- und Hockeytore eingesetzt werden können.
  3. Der Kunstrasenplatz wird zusätzlich mit Linien und Toren ausgerüstet, so dass er auch quer bespielt werden kann. 55mx35m ist die den Regeln enstsprechende Größe für e- Jugend Punktspiele. Dadurch können zwei Jugendmannschaften gleichzeitig auf dem Platz trainieren und haben Tore für Torschussübungen. Diese Spielfeld-Größe ist gleichzeitig ideal für die Nutzung als Bolzplatz für die Anwohner.
  4. Ein weiteres Feld wird quer in der Größe 20mx40m eingezeichnet, die für Handball und Hallenhockey den Regeln entsprechende Größe. Auch für dieses Feld bräuchte es zwei transportable bzw. rollbare Tore.
     

B. Rasenplatz und Laufbahn

Der Rasenplatz, die Laufbahn, die Sprunggrube etc. bleiben erhalten. Der Bereich wird von Leichtathleten, aber auch anderen Vereins- und Freizeitsportlern regelmäßig genutzt. Der Boden im Bereich zwischen dem Grandplatz und der Laufbahn wird erneuert, zumindest die Schäden beseitigt.
 

C. Kunststoff-Felder

  1. Die Bäume ausserhalb der Kunststoff-Felder werden zurückgeschnitten, so dass die Felder weniger beschattet werden und weniger Laub auf die Plätze fällt.
  2. Das erste Feld wird exakt nach dem Vorbild des Aussenplatzes auf dem Gelände der Grundschule Grützmühlenweg/Gymnasium Hummelsbüttel hergerichtet:
    1. Der Boden dort ist nicht rutschig und scheint wasserdurchlässig zu sein. Zumindest bilden sich auf dem Boden dort, anders als am Tegelsbarg, keine Pfützen.
    2. Das Feld erhält zusätzlich quer Körbe und Linien für zwei Basketball-Spielfelder. Die Basketballkörbe eignen sich sehr für die Nutzung ausserhalb des Vereinssports. Dieses Feld wird bereits von Anwohnern genutzt, aber aufgrund von Pfützen, rutschigem Grünbelag etc. ist die Nutzbarkeit eingeschränkt.

 

  1. Das zweite Feld wird als Sandplatz für Beachvolleyball und Beachhandball eingerichtet. Die Spielfeldgrößen für diese beiden Sportarten unterscheiden sich kaum und sind kleiner als das aktuelle Handballfeld. Gerade Beachvolleyball eignet sich sehr gut auch für Freizeitsportler.

 

Der Regionalausschuss Alstertal möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung/zuständige Fachbehörde werden gebeten

1)      Mitzuteilen, welche Maßnahmen für 2022 beim Bund angemeldet wurden

2)      Im Rahmen von RISE die Wünsche aller beteiligten Institutionen abzufragen und daraus einen generellen Maßnahmenplan zu entwickeln

3)      Juristisch zu prüfen, ob der Neubau umfangreicher Lärmschutzwände verlängerte Nutzungszeiten ermöglichen würde.


Die Bezirksversammlung möge sich diesem Beschluss anschließen.

 

Anhänge

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