Sportanlage Tegelsbarg: Attraktivitätssteigerung durch Modernisierung Antrag der CDU-Fraktion
1) Die Sportanlage Tegelsbarg ist im Maßnahmenkatalog des bezirklichen Sportstättenbaus enthalten „Umgestaltung/Modernisierung RLB Rundlaufbahn + KSF Kleinspielfeld“
Die Maßnahme Tegelsbarg ist für eine Mitfinanzierung aus dem Investitionspakt Sportstätten angemeldet worden sei. Eine abschließende Entscheidung, welche Maßnahmen die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen dem Bund für 2022 melden werde, stehe allerdings noch aus. Davon ist auch der Leistungsumfang am Tegelsbarg maßgeblich abhängig.
2) Die vorhandenen Aussenanlagen für den Sportbetrieb unterliegen von Anbeginn erheblichen Einschränkungen. Ursache dafür ist, dass bei der Planung der Anlage vor 50 Jahren die Interessen und die Rechte der Anlieger unberücksichtigt blieben. Die Anlage wurde unmittelbar an ein reines Wohngebiet angrenzend gebaut, so dass die Anwohner eine starke Begrenzung des Sportbetriebs vor Gericht erstreiten konnten.
Das Gebiet um den Tegelsbarg ist aktuell als RISE-Gebiet ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund besteht womöglich eine Chance, diese Sportanlage neu zu planen und umzugestalten. Es wäre ein riesiger Fortschritt für das Gebiet und den Sport, wenn unter Einbeziehung der Anwohner, der Schulen, des Jugendzentrums, des Kindergartens und der umliegenden Sportvereine die Fläche umgebaut und den aktuellen Anforderungen gemäß neu gestaltet würde. Aktuell jedenfalls bleibt die Nutzung der Fläche sehr weit hinter den Möglichkeiten zurück.
Mögliche Verbesserungen könnten sein:
A. Grandplatz
B. Rasenplatz und Laufbahn
Der Rasenplatz, die Laufbahn, die Sprunggrube etc. bleiben erhalten. Der Bereich wird von Leichtathleten, aber auch anderen Vereins- und Freizeitsportlern regelmäßig genutzt. Der Boden im Bereich zwischen dem Grandplatz und der Laufbahn wird erneuert, zumindest die Schäden beseitigt.
C. Kunststoff-Felder
Der Regionalausschuss Alstertal möge beschließen:
Die Verwaltung/zuständige Fachbehörde werden gebeten
1) Mitzuteilen, welche Maßnahmen für 2022 beim Bund angemeldet wurden
2) Im Rahmen von RISE die Wünsche aller beteiligten Institutionen abzufragen und daraus einen generellen Maßnahmenplan zu entwickeln
3) Juristisch zu prüfen, ob der Neubau umfangreicher Lärmschutzwände verlängerte Nutzungszeiten ermöglichen würde.
Die Bezirksversammlung möge sich diesem Beschluss anschließen.
keine Anlage/n