Spielplatz in Ohlstedt Beschluss der Bezirksversammlung vom 09.06.2022 (Drs. 21-5407) Beschlussvorlage des Ausschusses für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz
- Zuvor als Beschlussvorlage (Drs. 21-6901) im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz am 06.06.2023.
- Einstimmig in geänderter Form beschlossen.
- Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz hat diese Vorlage in seiner Sitzung am 25.04.2023 einstimmig in den Regionalausschuss Walddörfer überwiesen mit der Bitte um Stellungnahme und anschließende Rücküberweisung.
- Der Regionalausschuss Walddörfer hat sich in seiner Sitzung am 04.05.2023 einstimmig für den Standort 1 – Vorplatz Ohlstedter Bahnhof als Vorzugsvariante ausgesprochen und die Vorlage zur Beschlussfassung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz rücküberwiesen.
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständigen Stellen werden gebeten, zeitnah geeignete Flächen in dem Stadtteil für einen öffentlich zugänglichen Spielplatz zu suchen.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Das Bezirksamt hat im zentralen Bereich Wohldorf-Ohlstedt im Umfeld des Bahnhofs Ohlstedt mögliche Spielplatzstandorte für einen öffentlichen Spielplatz auf bezirkseigenen Flurstücken geprüft und nach Prüfung zwei Standorte als möglich eingestuft.
Standort 1 - Vorplatz Ohlstedter Bahnhof
Auf der öffentlichen Grünfläche, Rasenfläche zwischen dem Bahnhof und dem ehemaligen Ortsamt ist die Herstellung eine Kleinkinderspielplatzes mit eine Flächengröße von ca. 400 qm grundsätzlich umsetzbar. Auf dieser Fläche wären ein Spielangebot für Kinder von 0-6 Jahren, z.B. zum Klettern, Rutschen und Schaukeln sowie Sandspielbereich und Sitzelemente baulich möglich. Die Spielgeräte/-flächen wären in einem gewissem Umfang als unselbständiges Inventar der öffentlichen Grünanlage zu betrachten.
Standort 2 – Timms Hege südlich Schule Am Walde
In der bestehenden, teils baumbestandenen öffentlichen Grünanlage wäre die Neuanlage eines öffentlichen Spielplatzes von ca. 600 qm bis max. 800 qm denkbar. Aufgrund der Flächengröße, wäre ein Spielangebot für Kinder von 0-12 Jahren z.B. in Form eines sog. „Waldspielplatzes“ möglich. Hierzu wären u.a. Fäll- und Rodungsarbeiten auf der Fläche erforderlich, die vorwiegend Jungbaumaufwuchs aus überwiegend Birken und Erlen aufweist. Es ist davon auszugehen, dass ca. 10 Bäume zu roden sind. Zusätzlich ist zur Umsetzung die Zustimmung der Behörde für Schule und Berufsbildung Schulbehörde erforderlich, da es sich in Teilen um eine festgesetzte, jedoch nicht realisierte Schulerweiterungsfläche handelt.
Für die erstmalige Herstellung eines Spielplatzes auf einer der o.g. Flächen müsste das Projekt in das kommende Arbeitsprogramm Planung und Bau Stadtgrün aufgenommen werden.