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Spielplatz Immenkoppel: Bäume weg, Spielplatz weg, keine Information der Anwohner Auskunftsersuchen vom 29.03.2022

Antwort zu Anfragen

Letzte Beratung: 01.06.2022 Regionalausschuss Alstertal Ö 8.1

Sachverhalt

 

Sachstand Bauvorhaben der SAGA Immenstieg 2 + 4 Neubau von 2 5-geschossigen Wohngebäuden mit 55 WE und Immenkoppel 2-14 Errichtung einer Stellplatzanlage mit 22 Stellplätzen, als Kompensation von Stellplätzen am Immenstieg 2 / 4 in Hummelsbüttel.

 

Am 27.08.2019 wurden in einer öffentlichen Veranstaltung die aktuellen Planungen der SAGA zum Bauvorhaben Immenstieg 2 + 4, Immenkoppel 2 – 16 seitens der SAGA, in Anwesenheit von Vertretern des Bezirksamtes Wandsbek, dem interessierten Publikum vorgestellt. Anwesend waren etwa 60 Personen. Die frühzeitige und umfassende Information der Bürger vor Ort über Absichten des Bauvorhabens und mögliche Auswirkungen während der Bauzeit ist aus unserer Sicht zu begrüßen.

Unter anderem wurde von der SAGA als Motivation für den Abbruch der vorhandenen Gebäude der hohe Instandhaltungsbedarf, keine Aufzugsanlagen, feuchte Kellerräume, keine Barrierefreiheit sowie die Art der Erschließung (Laubengang) genannt.

Die geplanten Neubauten sollen in zwei Baukörpern zu 20 und 35 WE als fünfgeschossige Gebäude entstehen. Die Erschließung soll über drei Hauseingänge erfolgen. Als Ziele des Neubaus wurden eine Verbesserung der Wohnsituation, barrierereduzierte WE, Erschließungen über Treppenhäuser mit Aufzugsanlagen angestrebt. Das Bauvolumen werde dem Bestand ähnlich sein, hieß es.

Mit dem Neubau verbunden wäre die Verlegung von Stellplätzen/Garagen, die überbaut werden sollen, sowie ein Spielplatz.

Die erforderlichen Baugenehmigungsverfahren wurden offenbar im vergangenen Jahr erfolgreich für die SAGA abgeschlossen.

Nunmehr sind mit den als erforderlich bezeichneten Rodungsarbeiten (in der Planung entsprechend markiert) in Bereich der neu zu schaffenden Stellplatzanlage begonnen worden, ebenso wurden Spielgeräte des vorhandenen Kinderspielplatzes demontiert.

>> Zur Situation am ehemaligen Spielplatz Immenkoppel gibt es erheblichen Unwillen bei den Anwohnerinnen und Anwohnern: Wie sie in einer Protestaktion deutlich machten, stellt sich für sie die Situation so dar, als würden alte Bäume gefällt und der beliebte Spielplatz abgebaut, nur, um Platz für Autos zu schaffen. Über den Grund der Maßnahme und weitere Schritte, was in Zukunft wann erfolgen wird, sind die Anwohner/innen offenbar nicht informiert.
 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen antwortet auf der Grundlage von Auskünften der SAGA wie folgt:                                                                                                                                    02.05.2022

 

  1. Wurde der weitere Planungs- / Bauablauf mit den von dem Bauvorhaben betroffenen Bürgern kommuniziert, insbesondere nach der gut besuchten Auftaktveranstaltung am 27.08.2019:

 

  1. wenn Ja, wann und mit welchem Inhalt?
  2. Wenn nein, warum nicht?

 

Die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Nachbargrundstücke wurden im Oktober 2020 den direkten Anliegerinnen und Anliegern (Immenkoppel 24) erläutert. Es wurde mitgeteilt, dass ein Mindestabstand von 1,00 m zur Grundstücksgrenze eingehalten wird.

 

 

  1. Liegt ein Bauzeitenplan für das Gesamtbauvorhaben vor?

 

  1. Wenn Zwischentermine festgelegt sind z.B. für die Rodungsarbeiten, für die Errichtung der neuen Stellplatzanlage und des erneuerten Kinderspielplatzes, wurden diese den angrenzenden Nachbarn bekannt gemacht?
  2. Wenn nein, warum nicht?

 

Derzeit liegt noch kein detaillierter Bauzeitenplan vor. Mit einem Baustart ist nach jetzigem Planungsstand im Juli/August 2022 mit der Fertigstellung ca. 1,5 Jahre zu rechnen.

 

 

  1. Gab es gegenüber dem seitens der SAGA ursprünglich geplanten Planungs- und Baudurchführungsplänen Veränderungen?

 

  1. Wenn ja, wodurch sind diese Veränderungen determiniert?
  2. Wenn es zeitliche Verzögerungen gab, wirken sich diese auf die Gestehungskosten des Bauvorhabens aus?

 

Nein.

 

 

  1. Wurde den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ggf. Änderungen des Gesamtbauvorhabens kommuniziert, die sowohl Umfang und Art bzw. Ausstattung des Kinderspielplatzes mit Großgeräten betreffen?

 

Entfällt, siehe Antwort zu 3.

 

  1. Ist eine Verlegung des Spielplatzes an ganz anderer Stelle geplant, wenn ja, wo soll er neu entstehen? Wenn nicht: Wird er durch Vergrößerung der derzeitigen Fläche in den Grünbereich hinein in etwa auf der vorherigen Größe erhalten/neu angelegt werden können?

 

Die neue Spielanlage wird sich weiterhin auf dem Flurstück 1746 im Bereich der alten Sandspielanlage befinden und weitet sich in östliche Richtung aus. Hier wird erneut ein Spielturm mit Rutsche untergebracht. Um die Attraktivität der Spielanlage weiter zu steigern, wird südwestlich der Stellplatzanlage ein zusätzliches Spielgerät (Balancierparcours) untergebracht.

 

 

  1. Wann ist der Spielplatz aufgelöst/abgebaut worden? Und: Wann ist damit zu rechnen (ein grobes Zeitfenster reicht), dass der Spielplatz mit den versprochenen neuen und attraktiveren Spielplatzgeräten ausgestattet und zur Nutzung freigegeben ist? Von welcher Zeitdauer geht die Verwaltung also aus, bis der Spielplatz auf der neuen Anlage zur Nutzung freigegeben wird?

 

Der Spielplatz wurde am 31.08.2021 abgebaut. Zur Fertigstellung der neuen Spielanlage siehe Antwort zu 2.

 

 

  1. Wann sind die zum Teil recht alten Bäume gefällt worden?

 

  1. Was war Hintergrund und Ziel der Fällaktion?

 

Es wurden als Bauvorbereitung zwischen dem 1. Oktober 2021 und 28. Februar 2022 mehrere Bäume gefällt.

 

  1. Wird es eine Ersatzpflanzung an gleicher Stelle geben? Wen nicht, warum nicht, und wo wird der Ausgleich erfolgen?

 

Im östlichen Teil der Stellplatzanlage wird eine Ersatzpflanzung in geringerem Umfange als bisher erfolgen. Da eine vollständige Ersatzpflanzung auf dem Grundstück nicht möglich ist, wird ein Ausgleichsbetrag zur Finanzierung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gezahlt.

 

 

  1. Wie ist die Aufteilung des bisherigen Spielplatzes, der Stellplatz für 22 Fahrzeuge werden soll, geplant:

 

  1. Wie wird der mutmaßlich verkleinerte Kinderspielplatz von der Parkplatzanlage geschützt und getrennt?

 

Die Stellplatzanlage wird durch eine neue Hecke von dem Spielbereich getrennt. Im Übrigen siehe Antwort zu 5.

 

  1. Wie groß war/ist der Spielplatz zur Zeit der bisherigen Nutzung, und wie groß ist er nach erfolgtem Umbau des Bereiches in Nutzungsaufteilung Parkfläche/Spielplatz?

 

Der Bestandspielplatz hatte eine Fläche von rund 406 qm, der neue Spielplatz wird nach jetziger Planung eine Fläche von rund 425 qm aufweisen.

 

 

  1. Derzeit laufen die Abrissanlagen der mit dem Parkbereich in Verbindung stehenden genannten Bauvorhaben. Ebenfalls entfernt werden die vorhandenen Garagenbauten. Für die wegfallenden Garagen ist als Ausgleich der neue Parkplatz auf dem bisherigen Spielplatzgelände geplant. Sind die Baumaßnahmen Gebäude und Parkplatz/Spielplatz zeitlich getrennt voneinander geplant, folgen sie einem anderen Zeitplan, oder ist damit zu rechnen, dass der Bereich Parkplatz/Spielplatz erst nach Fertigstellung der Neubebauung fertig gestellt und zur Nutzung freigegeben wird?

 

Die hier in Rede stehenden Baumaßnahmen werden als Gesamtpaket durch einen Generalunternehmer erfolgen, im Übrigen siehe Antwort zu 2.

 

 

  1. Bisher liegt der Spielplatz an einer Art Spielstraße / einer gesperrten Straße mit Feuerwehrzugang – wird der Status der Straße als Zufahrt zu den Stellplatzen verändert, und wenn ja, wie?

 

Der Status der Straße wird dahingehend verändert, dass diese als Zufahrt zur neuen Stellplatzanlage genutzt wird. Im Bereich der aktuellen Pfosten wird eine Schranke eingebaut. Weiterhin darf im Bereich der Privatstraße nicht gehalten oder geparkt werden.

 

 

 

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