22-0205

Sperrung des Tunnels am stillgelegten Wandsbeker Bahnhof Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zur Eingabe (Drs. 22-0060)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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13.11.2024
Ö 7.29
Sachverhalt

 

-          Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 17.07.2024 die zuständige/n Stelle/n um eine Stellungnahme zur o.g. Eingabe gebeten.

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt unter Einbeziehung des Realisierungsträgers DB InfraGO AG (DB) wie folgt Stellung:

 

  1. Ist die Voll-Sperrung wirklich nötig?

 

Ja, die Vollsperrung ist tatsächlich notwendig. Aufgrund der umfangreichen Abbrucharbeiten des Bestands, einschließlich der Rampen und Treppenanlage, sowie der Errichtung des Ersatzneubaus der Eisenbahnüberführung (EÜ) als Rahmenbauwerk, ist es unter den gegebenen sehr engen Platzverhältnissen leider nicht möglich, die Personenunterführung während der Bautätigkeiten geöffnet zu lassen.

 

  1. Warum so lange? Lässt sich das nicht mit zeitweiligen Sperrungen regeln?

 

Da der Bahnbetrieb auf der Strecke Hamburg beck aufrechterhalten werden soll, müssen die Maßnahmen in mehreren Phasen erfolgen. Aufgrund der sicherheitsrelevanten Grundsätze, die im Regelwerk der DB festgelegt sind, können die Bautätigkeiten lediglich abschnittsweise im Rahmen der geltenden Vorgaben (z. B. Abstände der Baumaschinen zu den Gleisanlagen) und unter Einhaltung der Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss (z. B. Lärmschutz) durchgeführt werden.

 

Es ist geplant, den nördlichen Teil des bisherigen Tunnels inklusive Bahnsteigzugang und Station zunächst zurückzubauen und anschließend neu zu errichten. Danach wird der Bahnverkehr über die neu verlegten Gleise im Norden umgeleitet, um die südliche Hälfte des Tunnels zurückzubauen und zu erneuern.

 

  1. Wurden die Schüler, die zu den drei auf der anderen Seite liegenden Schulen müssen, genügend berücksichtigt? Die Schule Bovestraße ist eine Grundschule, die im Herbst wieder mit einer 1. Klasse beginnt.
  2. Wurden ältere Bürger genügend berücksichtig? Eine Sperrung bedeutet gerade für ältere Menschen, Menschen mit körperlichen Handicaps, aber auch für Mütter mit Kindern etc., einen unzumutbaren Umweg.
  3. Gerade diese Gruppe kann die sich oben auf der Robert-Schumann-Brücke befindliche Busstation wegen der Treppe nicht nutzen.
  4. Die Zugänglichkeit der Bushaltestelle am Wandsbeker Bahnhof hat unter diesem Aspekt absolute Priorität.

 

Derzeit wird das übergeordnete Verkehrs- und Umleitungskonzept an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Bestandteil des Konzepts ist die Berücksichtigung der genannten Personengruppen. Vorgesehen ist seitens der DB, dass östlich des Tunnels die Querung im Bereich der EÜ Bovestraße (Entfernung ca. 450 Meter) trotz der komplexen Bautätigkeiten für den Fuß- und Radverkehr überwiegend aufrechterhalten wird. Westlich des Tunnels wird weiterhin der Rathaustunnel Wandsbek unter der Robert-Schuman-Brücke (Entfernung ca. 500 Meter) zur Verfügung stehen. Beide Querungen sollen barrierefrei passierbar sein. Anwohnende werden von der DB rechtzeitig vorab per Postwurfsendung und über die S4-Website über die geplanten Einschränkungen und Umleitungen informiert.

 

  1. Im Planfeststellungsverfahren wird eine Schließung des Tunnels nicht erwähnt. Gibt es eine rechtliche Grundlage?
  2. Die Bürger haben, als die Planungen für den Ausbau der Eisenbahn-Strecke bekannt wurden, mehrfach darauf hingewiesen, dass der Durchgang absolut nötig ist. Ein Offenhalten wurde zugesichert.

 

Mit Einreichung des Antrags auf Plangenehmigung wurde die Schließung der EÜ im Erläuterungsbericht unter Punkt 8.2.5 kommuniziert: 

 

Mit Beginn der Bauarbeiten ist eine Querung des Personentunnels nicht mehr möglich, auch ein Zugang zum Bahnsteig durch den Tunnel ist nicht mehr möglich. Die einzige Querungsmöglichkeit ist durch die benachbarten Bauwerke Bovestraße und den Rad- und Fußweg möglich.“

 

Grundsätzlich wird stets versucht, die Auswirkungen auf Anwohnende so gering wie möglich zu halten. Wie in der Antwort zu 2 beschrieben, ist die Querung des Personentunnels insbesondere aufgrund der sehr engen Platzverhältnisse nicht möglich.

 

  1. Der Tunnel ist für Anwohner aus Marienthal die direkte Anbindung an den Wandsbeker Markt, Ärzte, Geldinstitute, die Christuskirche, aber auch zur Sporthalle Wandsbek und dem Schwimmbad in der Wendemuthstraße.
  2. Die Anbindung an die U-Bahn am Wandsbeker Markt ist besonders wichtig, da ja am Wandsbeker Bahnhof kein Zug mehr hält.

 

Die benannten Einrichtungen wie auch die U-Bahn am Wandsbeker Markt werden während der Bauzeit erreichbar sein. Es ist vorgesehen, dass die Querung östlich des Tunnels unter der Brücke an der Bovestraße trotz der komplexen Bautätigkeiten überwiegend für den Fuß- und Radverkehr aufrechterhalten wird. Westlich des Tunnels steht den Passanten weiterhin der Rathaustunnel Wandsbek unter der Robert-Schuman-Brücke zur Verfügung.

 

Es handelt sich bei den genannten Umleitungsstrecken um bestehende Wegeverbindungen. Die Querungen selbst sind barrierefrei passierbar.


  1. Das der traditionelle Blumenladen Kunden verlieren würde, sei auch noch erwähnt.

 

Der Blumenladen ist geschlossen; es befindet sich kein Mieter in dem Gebäude.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n