Sperrung des Tunnels am stillgelegten Wandsbeker Bahnhof Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zur Eingabe (Drs. 22-0060)
- Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 17.07.2024 die zuständige/n Stelle/n um eine Stellungnahme zur o.g. Eingabe gebeten.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt unter Einbeziehung des Realisierungsträgers DB InfraGO AG (DB) wie folgt Stellung:
Ja, die Vollsperrung ist tatsächlich notwendig. Aufgrund der umfangreichen Abbrucharbeiten des Bestands, einschließlich der Rampen und Treppenanlage, sowie der Errichtung des Ersatzneubaus der Eisenbahnüberführung (EÜ) als Rahmenbauwerk, ist es unter den gegebenen sehr engen Platzverhältnissen leider nicht möglich, die Personenunterführung während der Bautätigkeiten geöffnet zu lassen.
Da der Bahnbetrieb auf der Strecke Hamburg – Lübeck aufrechterhalten werden soll, müssen die Maßnahmen in mehreren Phasen erfolgen. Aufgrund der sicherheitsrelevanten Grundsätze, die im Regelwerk der DB festgelegt sind, können die Bautätigkeiten lediglich abschnittsweise im Rahmen der geltenden Vorgaben (z. B. Abstände der Baumaschinen zu den Gleisanlagen) und unter Einhaltung der Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss (z. B. Lärmschutz) durchgeführt werden.
Es ist geplant, den nördlichen Teil des bisherigen Tunnels inklusive Bahnsteigzugang und Station zunächst zurückzubauen und anschließend neu zu errichten. Danach wird der Bahnverkehr über die neu verlegten Gleise im Norden umgeleitet, um die südliche Hälfte des Tunnels zurückzubauen und zu erneuern.
Derzeit wird das übergeordnete Verkehrs- und Umleitungskonzept an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Bestandteil des Konzepts ist die Berücksichtigung der genannten Personengruppen. Vorgesehen ist seitens der DB, dass östlich des Tunnels die Querung im Bereich der EÜ Bovestraße (Entfernung ca. 450 Meter) trotz der komplexen Bautätigkeiten für den Fuß- und Radverkehr überwiegend aufrechterhalten wird. Westlich des Tunnels wird weiterhin der Rathaustunnel Wandsbek unter der Robert-Schuman-Brücke (Entfernung ca. 500 Meter) zur Verfügung stehen. Beide Querungen sollen barrierefrei passierbar sein. Anwohnende werden von der DB rechtzeitig vorab per Postwurfsendung und über die S4-Website über die geplanten Einschränkungen und Umleitungen informiert.
Mit Einreichung des Antrags auf Plangenehmigung wurde die Schließung der EÜ im Erläuterungsbericht unter Punkt 8.2.5 kommuniziert:
„Mit Beginn der Bauarbeiten ist eine Querung des Personentunnels nicht mehr möglich, auch ein Zugang zum Bahnsteig durch den Tunnel ist nicht mehr möglich. Die einzige Querungsmöglichkeit ist durch die benachbarten Bauwerke Bovestraße und den Rad- und Fußweg möglich.“
Grundsätzlich wird stets versucht, die Auswirkungen auf Anwohnende so gering wie möglich zu halten. Wie in der Antwort zu 2 beschrieben, ist die Querung des Personentunnels insbesondere aufgrund der sehr engen Platzverhältnisse nicht möglich.
Die benannten Einrichtungen wie auch die U-Bahn am Wandsbeker Markt werden während der Bauzeit erreichbar sein. Es ist vorgesehen, dass die Querung östlich des Tunnels unter der Brücke an der Bovestraße trotz der komplexen Bautätigkeiten überwiegend für den Fuß- und Radverkehr aufrechterhalten wird. Westlich des Tunnels steht den Passanten weiterhin der Rathaustunnel Wandsbek unter der Robert-Schuman-Brücke zur Verfügung.
Es handelt sich bei den genannten Umleitungsstrecken um bestehende Wegeverbindungen. Die Querungen selbst sind barrierefrei passierbar.
Der Blumenladen ist geschlossen; es befindet sich kein Mieter in dem Gebäude.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n