Soziale Infrastruktur auch für jugendliche Flüchtlinge und deren Familien sicherstellen
Vor dem Hintergrund der steigenden Zahlen von Flüchtlingen hat der Senat mit Beschluss vom 6. Oktober 2015 die Absicht erklärt, das Wohnungsbauprogramm massiv auszubauen.
Insbesondere bei der Belegung von diesen öffentlich geförderten Wohnungen muss Sorge dafür getragen werden, dass sich weder alte soziale Ungleichgewichte verfestigen, noch neue entstehen. Weiterhin muss die notwendige soziale Infrastruktur für die neu entstehenden Quartiere begleitend auch bezirksübergreifend realisiert bzw. die vorhandene Infrastruktur abgesichert und hinreichend erweitert werden.
Vor diesem Hintergrund möge der Jugendhilfeausschuss beschließen.
1.
die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, den Jugendhilfeausschuss über die Planungen zur Errichtung der neuen Quartiere, die vorrangig mit Flüchtlingen belegt werden sollen, so rechtzeitig und umfangreich zu informieren, dass dieser, gerade in Bezug auf die notwendige Schaffung und Verstärkung der sozialen Infrastruktur der Jugendhilfe, seiner Planungsverantwortung gerecht werden kann (§ 80 SGB VIII).
2.
die zuständige Fachbehörde wird gebeten, den Jugendhilfeausschuss über die Art und den Umfang bereits identifizierter Bedarfe , die Absichten und Pläne zur Verstärkung von Haushaltspositionen im o.g. Sinne sowie geplante oder bereits umgesetzte Maßnahmen der Fachbehörde durch Entsendung eines Referenten zu informieren.
3.
Vor dem Hintergrund der bezirklichen Sachkenntnis und Planungsverantwortung wird die zuständige Fachbehörde gebeten, sich dafür einzusetzen, dass eine Verstärkung der Mittel für die soziale Infrastruktur der Jugendhilfe ausschließlich als Rahmenzuweisungen (§ 37 BezVG) an die Bezirksämter erfolgen.
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