Siedlungsnaher Erholungsraum Gestaltung der Grünen Fuge Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.08.2020 (Drs. 21-1591.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten, dem Regionalausschuss Rahlstedt einen Überblick zu den Planungen zum Siedlungsnahen Erholungsraum Grüne Fuge und zum möglichen zeitlichen Ablauf der Umsetzung des Siedlungsnahen Erholungsraum Grüne Fuge zu geben. Dabei sind die weiteren geplanten Wohnungsbauprojekte im Raum Großlohe bei der Planung des Siedlungsnahen Erholungsraumes zu berücksichtigen.
Die Ergebnisse mögen dem Regionalausschuss Rahlstedt zeitnah mitgeteilt werden.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Das Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 131 – Stapelfelder Straße ist abgeschlossen. Der Bebauungsplan wurde im Dezember 2019 festgestellt (HmbGVBl. Nr. 50 vom 20.12.2019).
Begleitend zum Bebauungsplanverfahren wurde ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, mit dem u.a. die Umsetzung einer zwischen dem Bezirksamt und dem Planungsbegünstigten abgestimmten Grünplanung für die sog. „Grüne Fuge“ vereinbart wurde. Die abgeschlossene und vereinbarte Planung ist als Überblick beigefügt. Sie beinhaltet im Rahmen ihres Flächenumgriffes, und soweit es dem Bebauungsplanverfahren zukommt im Wesentlichen die im Beschluss genannten Elemente.
Die „Grüne Fuge“ soll im Frühjahr 2021 fertiggestellt werden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.