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Sicherstellung der öffentlichen Nutzbarkeit des Schotterwegs im Kleingartenverein 541 am Appelhoffweiher Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 08.05.2025 Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne Ö 5.7

Sachverhalt

Der Schotterweg, der durch den Kleingartenverein 541 führt, wird nicht nur von den Vereinsmitgliedern, sondern in erheblichem Maße von der allgemeinen Öffentlichkeit genutzt. Der Weg stellt eine wichtige Wegeverbindung im Quartier Appelhoff dar und wird insbesondere von Fußngerinnen und Fußngern sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern regelmäßig frequentiert. Er verbindet zentrale Wegebeziehungen und dient der Naherholung sowie der Erreichbarkeit von Grünflächen und Kleingartenanlagen.

Dem Bezirksamt Wandsbek ist dieser intensive öffentliche Nutzungscharakter des Weges seit Langem bekannt. Dennoch wurde dem Gartenverein durch das Bezirksamt mitgeteilt, dass eine weitere Kostenbeteiligung über die einmalige Zahlung von 500 Euro für Glensander im Jahr 2024 hinaus nicht erfolgen werde. Auch der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) lehnt eine regelmäßige Unterstützung ab.

Obwohl der Weg formal als Privatweg gilt und dem Kleingartenverein zur Nutzung überlassen wurde, sind aus der langjährigen intensiven Nutzung durch die Öffentlichkeit faktisch Verpflichtungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern entstanden. Der aktuelle Zustand des Weges stellt mittlerweile ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Sollte keine finanzielle Unterstützung erfolgen, müsste der Kleingartenverein im Zweifel seine vertraglichen Rechte nutzen und die Nutzung durch die Öffentlichkeit einschränken oder den Weg vollständig sperren.

Eine Sperrung des Weges hätte erhebliche Auswirkungen auf das Quartier, da alternative Routen fehlen, die Erreichbarkeit von Grünanlagen würde verschlechtert und die Lebensqualität im Quartier sinken.

Der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne möge beschließen:

Petitum/Beschluss

Beschluss:

  1. Das Bezirksamt Wandsbek ge sich beim Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen sowie weiteren zuständigen Stellen aktiv und nachdrücklich dafür einzusetzen, dass der Kleingartenverein 541 eine finanzielle Unterstützung für die Instandhaltung und Befestigung des öffentlich genutzten Schotterwegs erhält. Das Ziel sollte sein, den Weg weiterhin für die Öffentlichkeit nutzbar zu halten und eine drohende Sperrung oder Einschränkung der Nutzung abzuwenden.
  2. Das Bezirksamt wird zudem gebeten gegenüber dem Regionalausschuss darzustellen:
  1. Wie der ursprüngliche Standpunkt des Senats wonach die Pflege eines öffentlich genutzten Weges grundsätzlich eine öffentliche Aufgabe sei geändert wurde,
  2. und welche kurzfristigen Maßnahmen ergriffen werden können, um die Verkehrssicherheit auf dem Weg sicherzustellen.
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