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Seniorengerechtes Wohnen im Bezirk - Sachstand- Entwicklungen - Ausblick- Debattenantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen, angemeldet zur Debatte von der SPD-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 08.04.2021 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.1

Sachverhalt

Der Bezirk Wandsbek ist ein für alle Bevölkerungsgruppen attraktiver Stadtteil. Viele Familien mit Kindern ziehen hierher, beleben die Stadtteile immer wieder neu und tragen zu einer dynamischen Entwicklung unseres großen Bezirkes bei.

Die größere Gruppe der Menschen, die hier leben und zu einem großen Teil auch schon immer gelebt haben, sind Seniorinnen und Senioren. Viele von ihnen sind als Kinder mit ihren Familien in die damals entstehenden, günstigen Randlagen der wachsenden Stadt gezogen und hier alt und älter geworden. Sie schätzen ihre vertraute Umgebung, ihr Wohnumfeld, das ihnen über viele Jahre zuhause war, haben Einkaufsmöglichkeiten, kulturelle Einrichtungen und medizinische Versorgung in unmittelbarer Nähe. Diese vertraute Umgebung möchten die wenigsten im Alter gegen eine neue Umgebung eintauschen und wenn sie denn doch umziehen müssen oder möchten, weil das Haus oder die Wohnung zu groß und damit zur Last wird, dann möchten sie in der Regel im näheren Umkreis bleiben. Andere Senioren ziehen erst im Alter nach Wandsbek - um in der Nähe der Kinder und Enkelkinder zu sein, die ihrerseits wegen der hohen Lebensqualität in unseren Stadtteil gezogen sind, als Nachzug quasi. Sie alle, egal wie unterschiedlich die Gründe für ihren Wohnsitz in Wandsbek auch sein mögen, eint die Notwendigkeit nach seniorengerechten Wohnungen, die ihnen möglichst lange ein erfülltes Leben in den eigenen vier Wänden ermöglichen. Der Gedanke an den Umzug in ein Pflegeheim hingegen erfüllt die meisten mit Sorge, groß ist die Angst, dann kein selbstbestimmtes Leben mehr führen zu können. Ist hingegen die Wohnung seniorengerecht, d.h. u.a. barrierefrei, mit guter Infrastruktur, Anbindung an den ÖPNV, ärztlicher Versorgung in der Nähe, braucht der Umzug in ein Pflegeheim auch bei leichter Pflegebedürftigkeit keine Notwendigkeit zu sein. Das Servicewohnen – eine Kombination von gemietetem Wohnraum und verschiedenen Services bis hin zu Pflegeleistungen kann hier ebenfalls eine attraktive Alternative darstellen und wird gerne gewählt. Die Stadt Hamburg fördert das selbstbestimmte Wohnen von Senior*innen als Teil der Wohnungsbaupolitik und Wohnungsbauförderung. Dadurch ist die  Anzahl der Servicewohnanlagen in den letzten Jahren in ganz Hamburg im gesamtstädtischen Raum kontinuierlich gestiegen – von 132 Wohnanlagen im Januar 2012 auf 172 Wohnanlagen im Februar 2020. Dies sind fast 13.000 Wohnungen mit steigender Tendenz. Damit weist Hamburg im Bundesvergleich die höchste Dichte an Servicewohnungen auf. Gleichzeitig wird aber auch- wie z.B. derzeit in der Anlage Zellerstraße/Nordlandweg geplant (B-Plan 137 & 138) durch den gesetzlich vorgeschriebenen barrierefreien Aus/Umbau die Anzahl der Servicewohnungen verringert. Besondere Beachtung verdient der Bedarf an preisgünstigen Wohnungen für sozialschwache Senioren. So verringert sich beispielsweise durch den geplanten Umbau in der Zellerstraße die Anzahl der geförderten Wohnungen hier um 150 Einheiten, was vor dem Hintergrund der zu erwartenden steigenden Anzahl von Altersarmut bedrohter Senioren keine geringe Zahl ist. Dem gilt es bei weiteren Planungsvorhaben entgegenzusteuern.

 

Vor diesem Hintergrund scheint eine zentrale Erfassung der Wohnbestände für seniorengerechtes Wohnen in Wandsbek dringend geboten.

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen, dass die Verwaltung gebeten wird

 

Petitum/Beschluss

  1. den Bedarf an seniorengerechten Wohnungen in den Sozialräumen darzulegen. Hierbei sind auch die Bedarfe an preiswerten Wohnungen anzugeben und Entwicklungstendenzen darzustellen, 
  2. Den Fortschritt der Herrichtung von barrierefreien Wohnungen bei bestehenden Seniorenwohnanlagen gem. Wohn- und Qualitätsförderungsgesetz für den Bezirk Wandsbek darzustellen,
  3. Zu prüfen, mit welchen Maßnahmen sichergestellt werden kann, dass geförderte, barrierefreie Wohnungen tatsächlich an Seniorinnen und Senioren vergeben werden,
  4. Zu prüfen, welche städtebaulichen Programme zur Förderung von barrierefreien Wohnungen genutzt werden können.
  5. Die Ergebnisse der Prüfungen jährlich im Sozialausschuss vorzustellen und den Planungsausschuss nachrichtlich zu beteiligen.

 

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