Sektorales Bebauungsplanverfahren Jenfeld 30 - Elfsaal - Auswertung der öffentlichen Plandiskussion vom 11.09.2023 - Zustimmung zur Fortführung des Verfahrens
Mit dem sektoralen Bebauungsplan Jenfeld 30 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nachverdichtung des Plangebiets, das sich im Eigentum der SAGA befindet, geschaffen werden. Ziel ist die Ermöglichung einer Neuerrichtung der Wohngebäude, wodurch eine höhere bauliche Dichte, insbesondere im Bereich der Lärmquellen, angestrebt wird und die Aufenthalts- bzw. Lebensqualität im Plangebiet aufgewertet werden soll. Ergänzend soll durch die Nachverdichtung ein Beitrag zum bezahlbaren Wohnraum in Hamburg geleistet werden und es sollen mindestens 50 % bis zu 100 % der Wohneinheiten als öffentlich geförderter Wohnungsbau errichtet werden.
Am 11. September 2023 hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als öffentliche Plandiskussion stattgefunden. Die Inhalte und der Verlauf der öffentlichen Plandiskussion, an der etwa 20 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen haben, sind der als Anlage beigefügten Niederschrift zu entnehmen. Insbesondere wurde im Rahmen der öffentlichen Plandiskussion über die Besonderheiten des Instruments des Sektoralen Bebauungsplans (Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung) nach § 9 Abs. 2d BauGB und dessen begrenzte Festsetzungsmöglichkeiten aufgeklärt.
Insbesondere wurden u. a. folgende Punkte in den Beiträgen angesprochen:
Zusätzlich bestand die Möglichkeit, im Zeitraum vom 4. bis 18. September 2023 die Unterlagen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung online einzusehen und Beiträge abzugeben.
Der Inhalt des einen online eingegangenen Beitrages ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. Der Inhalt des Beitrages ist überwiegend in der öffentlichen Plandiskussion vom 11. September 2023 bereits vorgetragen und behandelt worden.
Soweit die vorgenannten Punkte das Bebauungsplanverfahren betreffen, werden diese im weiteren Verfahren zu behandeln sein. Insbesondere das Thema Lärmschutz und verkehrliche Belange sind regelhaft Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens und werden im Weiteren geprüft und abgewogen. Aus Sicht der Verwaltung kann das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens zuzustimmen.
Informationsblatt zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Niederschrift der öffentlichen Plandiskussion am 11.09.2023
Zusammenstellung der Beiträge aus der zusätzlichen Online-Beteiligung