21-7803

Schwammstadt im öffentlichen Straßenraum realisieren Debattenantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen, angemeldet zur Debatte von der SPD-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
12.10.2023
Ö 4.1
Sachverhalt

 

Hamburg ist schon jetzt Vorreiter in Deutschland bei der Anpassung an den menschen­gemachten Klimawandel. Schon seit Jahren wird gerade in Wandsbek dafür gesorgt, dass erneuerbare Energien bei der Schaffung neuem Planrechts für den Hochbau eine erhöhte Nachpflanzquote und viele andere Dinge eingesetzt werden. Wandsbek hat schon lange sichergestellt, dass bei neuen Bebauungsplänen Gründächer geschaffen werden müssen, um bei den zunehmenden Starkregenereignissen das Wasser zurückhalten zu können.

 

In der Bürgerschaft wurde mit einem Antrag der rot-grünen Koalition (Drucksache 22/12947) das Konzept der blau-grünen Infrastruktur gefordert. Dabei sollen durch verschiedene Maßnahmen bei der Regenwassernutzung (blau) und der Bepflanzung (grün) die Stadt fit gemacht werden für den Klimawandel. Der Antrag der Bürgerschaft basiert auf der umfangreichen Studie „BlueGreenStreets[1] der Hafen-City-Universität, aus der eine Toolbox[2] zur entsprechenden Straßengestaltung hervorgegangen ist.

 

Oft wird auch der Begriff der Schwammstadt angeführt, um deutlich zu machen, dass trotz einer großen Versiegelung der städtische Raum ertüchtigt werden soll Wasser dennoch gut zu speichern. Die Stadt Wien hat das Prinzip der Schwammstadt schon deutlich früher für den öffentlichen Wegebau definiert und auch schon praktisch angewandt. Dort wird den Straßenbäumen nicht nur im Bereich der Anpflanzung oder neben der Fahrbahn ein Wurzelraum zur Verfügung gestellt, sondern auch unterhalb der Fahrbahnen durch einen entsprechenden Aufbau zusätzlicher Platz zur Wasserspeicherung geschaffen. Es wird dort eine Schicht aus grobkörnigem Schotter sowie feineren, wasserspeichernden Material angelegt. Die Schicht hält dann das Wasser wie ein Schwamm zurück.

 

Die Bäume stehen bei dem Prinzip neben diesem Speicher in ihren Bauscheiben, können die Schicht aber durchwurzeln. Zusätzlich wird das Oberflächenwasser gezielt zunächst in diese Schicht geleitet bevor es über die Entwässerungssysteme abgeführt wird.

 

Wien hat dieses Prinzip u.a. beim einem großen Neubaugebiet der „Aspern Seestadt“ umgesetzt: https://www.wien.gv.at/umwelt/parks/schwammstadt.html

 

In Hamburg soll das Verfahren gemäß dem Antrag in der Bürgerschaft in einem Pilotprojekt für die Königsstraße in Altona umgesetzt werden. Da es aus Wien bereits praktische Erfahrungen bei der Umsetzung solcher Projekte gibt, könnte Wandsbek die Erkenntnisse aus den Maßnahmen aus Wien und der Studie der Hafen-City-Universität auch jetzt bereits für Bezirksstraßen prüfen und ggf. anwenden.

 

Die Erkenntnisse der Hafen-City-Universität und der Stadt Wien könnten abgeglichen und kombiniert werden, um die besten Maßnahmen zukünftig in Wandsbek zu nutzen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten in den Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft unter Zuladung des Planungsausschusses folgende Referenten einzuladen:
    1. einen Referenten der Stadt Wien und
    2. einen Referenten der Hafen-City-Universität,

damit diese die Details ihrer Ergebnisse zur Schwammstadt bzw. zum Projekt "BlueGreenStreets erläutern können.

  1. Die zuständige Fachbehörde wird außerdem gebeten gemeinsam mit der Hafen-City-Universität die grundsätzlichen Erkenntnisse der Stadt Wien mit den Ergebnissen des Projektes „BlueGreenStreets abzugleichen und diese zu kombinieren.  
  2. Die Verwaltung wird gebeten auf der Grundlage der Erkenntnisse aus den Punkten 1 und 2 einen Umsetzungsvorschlag auszuarbeiten, der u.a. beleuchten soll, bei welcher Art von Vorhaben das Prinzip umgesetzt werden kann und diesen im Ausschuss abzustimmen. Auf Basis dieses Vorschlags kann der Ausschuss eine Bezirksstraße als Pilotstraße für Wandsbek auswählen.
  3. Die Verwaltung ge darüber hinaus bei allen geeigneten zukünftigen Straßensanierungs­maßnahmen und Bebauungsplanverfahren wie folgt verfahren:
    1. Prüfen, ob eine Umsetzung der Konzepte glich ist,
    2. die Maßnahme mit dem risa-Programm der BUKEA abgleichen,
    3. die Prüfergebnisse im Ausschuss vorstellen und
    4. das Konzept ggf. im Rahmen der Maßnahmen auf Basis der politischen Entscheidung umsetzen.