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Schutz für obdachlose Menschen im Corona-Winter 2021/2022 Antrag der Die-Linke-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 13.12.2021 Ausschuss für Soziales Ö 6.7

Sachverhalt

 

Obdachlose Menschen brauchen auch in diesem Winter unsere Unterstützung. Die Versorgungslage unter Corona ist jedoch nach wie vor schwierig und Expert*innen der Obdachlosenhilfe attestieren eine zunehmende Verelendung der Menschen. Auch die Zahl von Menschen ohne Wohnung oder Obdach habe in den 1,5 Jahren der Corona-Krise zugenommen.

hrend der Zugang zu Tagesaufenthaltsstätten für Obdachlose in anderen Bezirken coronabedingt immer noch eingeschränkt ist, verfügt der Bezirk Wandsbek noch nicht einmal über eine Tagesaufenthaltsstätte. Im Bezirk gibt es jedoch eine große Anzahl an verdeckter Obdachlosigkeit. D. h. viele versuchen bei Bekannten für eine Nacht und für Stunden am Tage unterzukommen, was insbesondere für Frauen eine hohe Gewaltgefährdung mit sich bringt. Obdachlose Menschen gehören in hohem Maße einer Personengruppe an, die besonders von Corona gefährdet ist. Sie sind durch das Leben auf der Straße und deren Umstände in ihrer Gesundheit angeschlagen. Die Mehrbettenbelegungen in den Notunterkünften bieten keinen ausreichenden Infektionsschutz. Die Kosten für die Unterbringung und Sicherheitsdienste sind jedoch hoch. Ebenso gut kann alternativ in Einzelunterbringung investiert werden, was einen deutlich besseren Gesundheitsschutz und Menschenwürde ermöglichen würde.

Der Ausschuss für Soziales möge daher beschließen:

Petitum/Beschluss

 

  1. Das Bezirksamt wird gebeten

    a) die ganztägige Unterbringung obdachloser Menschen in Beherbergungsbetrieben,  
         Ferienwohnungen, Hotels und Pensionen im Bezirk Wandsbek sicherzustellen. Die
        Unterbringung erfolgt dabei anonym und ungeachtet der Herkunft der Betroffenen.

    b) hierfür eine ausreichende Anzahl von Zimmern bereit zu stellen und diese den
         Erfordernissen entsprechend im Laufe der Wintermonate ggf. aufzustocken bzw. die
         Laufzeit der Unterbringung zu verlängern.
     
  2. Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat bzw. die Behörde für Arbeit,
    Gesundheit, Soziales, Familie und Integration dafür einzusetzen,

    a)r die unter 1. geforderten Maßnahmen ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen.
    b) zusätzliche Mittel für aufsuchende Sozialarbeit sowie medizinische Versorgung in der
       Wohnungs- und Obdachlosenhilfe bereitzustellen.

 

 

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