21-5071

Schnelle Bewilligungen von Mitteln zur Flüchtlingshilfe - Förderung des freiwilligen Engagements im Bezirk Wandsbek - Interfraktioneller Antrag der Fraktion Die Grünen und der SPD-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
07.04.2022
Ö 7.3
Sachverhalt

 

Durch den Angriffskrieg der russischen Armee in der Ukraine kommt es zu einem starken Anstieg von Geflüchteten. Deutschlandweit und auch in Wandsbek gibt es eine beeindruckende Hilfsbereitschaft um geflüchtete Menschen beispielsweise mit Lebensmitteln, Kleidung, Hygieneartikeln, pharmazeutischen Produkten, Kommunikationsmöglichkeiten oder Schlafplätzen zu unterstützen.

 

Um dieses zivilgesellschaftliche Engagement schnell und unbürokratisch zu fördern und auf Anträge zügig reagieren zu können (z.B. auch in der politischen Sommerpause) soll bis Ende März 2023 ein abgeändertes Verfahren zur Bewilligung von Fördergeldern in Kraft treten.

 

Bis auf weiteres stehen ausreichende Mittel aus der „Hamburger Engagementstrategie / Förderrichtlinie Freiwilliges Engagement“ zur Verfügung. Das Amt AI hat bereits in Aussicht gestellt, dass im Rahmen einer Mehrbedarfsdrucksache davon ausgegangen werden könne, dass bedarfsentsprechende Anpassungen dieser Fördermittel erfolgen werden.

Das für den Bezirk vereinbarte Verfahren zum Einsatz der Mittel aus der „Förderrichtlinie Freiwilliges Engagement“ soll dem Bedarf eines schnellen und unbürokratischen Zugangs entsprechend angepasst werden. Mit diesen Verfahren sollen diverse Maßnahmen im Zusammenhang mit der kurzfristigen sowie der langfristigen Hilfe von geflüchteten Menschen in Wandsbek oder Initiativen aus Wandsbek heraus, unterstützt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

  1. Das Wandsbeker Verfahren sieht aktuell vor, dass bei einem Antrag von über € 700 die BV diesen zur Bewilligung beschließen muss.  Unterhalb dieses Betrages von
    € 700 erfolgt die Abstimmung im bewährten Mailverfahren mit den Fachsprecher:innen. Wir beabsichtigen dieses Mailverfahren auch auf Anträge bis zu einem Betrag von € 5.000 Euro befristet bis Ende 03/2023 anzuwenden.

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten bei der Bewilligung von Fördergeldern bis zu € 5.000 die Fachsprecher:innen des Sozialausschusses via Mail in ein Abstimmungsverfahren einzubinden. Eine Rückantwort soll durch die Fachsprecher:innen innerhalb von drei Tagen erfolgen, Schweigen bedeutet Zustimmung. Wenn die Bewilligung der Förderung von einer Fraktion in Frage gestellt wird und gemeinsam diskutiert werden soll, muss dieses im Ausschuss erfolgen.

 

  1. Die Öffentlichkeit soll möglichst breit auf die Möglichkeiten der Nutzung von den oben genannten Fördermitteln im Bezug zur Unterstützung von Geflüchteten hingewiesen werden. Eine entsprechende Information zu der angepassten, schnellen und unbürokratischen Förderung soll über das digitale Informationsangebot des Bezirksamtes erfolgen.

 

  1. Anträge, die die Summe von € 5.000 überschreiten, sind dem Ausschuss für Soziales zur Entscheidung vorzulegen.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n