21-0056.1

Schildbürgerstreich - Passage Bramfelder Dorfplatz - Teil VI

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Mit Drucksache 20-7411.1 teilt das Bezirksamt Wandsbek mit, dass der Vertrag bezüglich der Bramfelder Dorfpassage unterzeichnet werden kann, sobald ein Übereinkommen über sämtliche Vertragsmodalitäten besteht.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

 

Stellungnahme der Finanzbehörde              16.08.2019

 

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt            23.08.2019

 

1.)    Konnte bereits ein Übereinkommen über sämtliche Vertragsmodalitäten erzielt werden?

  1. Wenn nicht, warum konnte noch keine Einigung erzielt werden und wann ist mit einer Einigung zu rechnen?

2.)    Konnten bereits alle Grundstücke für die Herstellung der Flaniermeile von der Bramfelder Dorfpassage zum Bramfelder Dorfplatz erstanden werden?

  1. Welche erforderlichen Grundstücke konnten bereits erstanden werden und welche nicht?

 

Finanzbehörde zu 1. bis 2.a):

Bislang wurde kein Übereinkommen über sämtliche Vertragsmodalitäten erzielt, sodass noch keine Grundstücke erstanden wurden. Im Übrigen sieht die Finanzbehörde zur Wahrung ihrer Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse etwaiger Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, zu laufenden Verhandlungsverfahren Stellung zu nehmen.

 

3.)    Wann ist mit der Herstellung der Flaniermeile von der Bramfelder Dorfpassage zum Bramfelder Dorfplatz zu rechnen?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Bauarbeiten beginnen sobald der Grunderwerb abgeschlossen ist und sich die Flächen im Eigentum der FHH befinden. Ein Termin kann insofern zz. nicht genannt werden.

 

4.)    Wer ist für die Herstellung der Flaniermeile von der Bramfelder Dorfpassage zum Bramfelder Dorfplatz verantwortlich und warum?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Der Investor cds ist entsprechend dem abgeschlossenen ÖRV für die Umsetzung verantwortlich.

 

Anhänge

keine Anlage/n