Schildbürgerstreich - Passage Bramfelder Dorfplatz - Teil III Kleine Anfrage vom 22.03.2019
Mit Drucksache 20-7049.1 teilt die Verwaltung mit, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan Bramfeld 69, der u.a. eine Rechtsgrundlage für die Herstellung der Bramfelder Dorfpassage schafft, ebenso Grundlage der darauf bezogenen baurechtlichen Genehmigungen ist.
Der Durchgang von der Passage zum Marktplatz war somit Auflage für die Erteilung der Genehmigung zum Bau der Bramfelder Dorfpassage. Nunmehr stellen wir fest, dass der Investor die erforderlichen Grundstücke bisher nicht erstanden hat. Die Grundlage für die Erteilung der Genehmigung liegt und lag somit nicht vor.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt antwortet wie folgt: 01.04.2019
1.) Wie hat sich der Investor im Zuge des Genehmigungsverfahrens dazu verpflichtet die für den Durchgang erforderlichen Grundstücke zu erwerben?
Siehe Drs. 20-7049.1, zu 5.
2.) Hat der Investor der Dorfpassage gegen die Auflagen des Genehmigungsverfahrens verstoßen?
Nein.
Siehe zu 1.
3.) Mit welcher Begründung hat das Bezirksamt den LIG beauftragt den Erwerb der Grundstücke zu übernehmen?
Siehe Drs. 20-7049.1, zu 1. - 4.
4.) Welche Schritte hat das Bezirksamt eingeleitet, um den Erwerb zu beschleunigen?
Siehe Drs. 20-7049.1, zu 5. Im Übrigen wird das Bezirksamt die Beteiligten Anfang des II. Quartals 2019 zu einem Gespräch einladen.
5.) Wann rechnet das Bezirksamt mit dem Erwerb der für den Durchgang erforderlich Grundstücken?
Siehe Drs. 20-7049.1, zu 1. - 4. Im Übrigen kann das Bezirksamt, da nicht alleiniger Akteur, keine Prognose abgeben.
keine Anlage/n
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