20-7049

Schildbürgerstreich - Passage Bramfelder Dorfplatz - Teil II

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Mit Drucksache 20-6889 teilt das Bezirksamt Wandsbek mit, dass die Fußgängerzone bis zur Herthastraße nach erfolgtem Ankauf/Grunderwerb dieser Flächen, analog zur bereits fertiggestellten Passage hergestellt, wird.

Die für die Herstellung der Fußgängerzone erforderlichen Flächen befinden sich jedoch noch nicht im Eigentum der FHH.

Mit den Drucksachen 20-6951 und 20-6992 teilt das Bezirksamt Wandsbek mit, dass die abgestimmte schlussverschickte Planung zur Bramfelder Dorfpassage bereits seit Oktober 2017 vorliegt.

Nach Auffassung des Bezirksamtes handelt es sich um die Umsetzung eines vorhabenbezogenen B-Plans. Nach Auffassung des Bezirksamtes Wandsbek war es immer bekannt, dass dem Investor nicht alle für die Umsetzung der Durchgängigkeit der Fußgängerzone benötigten Flächen gehören und die Umsetzung von dem Fortgang der Grunderwerbs-verhandlungen abhängig sein wird. Die Umsetzung des B-Plans erfolgt durch einen Investor, dieser Investor plant und baut auch die angesprochene Fußgängerzone. Die Planung der Fußgängerzone ist im Oktober 2017 schlussverschickt worden. Die Ankaufsverhandlungen gestalten sich als schwierig und sehr zeitaufwendig, mit Bau des zweiten Teils der Fußgängerzone kann erst nach Abschluss der Kaufverhandlungen begonnen werden. Eine Öffnung der Fußgängerzone erfolgt nach Abschluss der Baumaßnahmen.

Der Kauf des Grundstückes vom Bramfelder Marktplatz zur Bramfelder Dorfpassage wurde im Dezember 2017 eingeleitet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

1.) Welche Behörde führt die Ankaufsverhandlungen zum Kauf des Grundstücks für den Durchgang von der Bramfelder Dorfpassage zum Marktplatz für die Stadt Hamburg?

2.) Wann ist mit einem Kauf zu rechnen?

3.) Wann, durch wen und wie wurde die Behörde beauftragt die Ankaufverhandlungen aufzunehmen?

4.) Aus welchen Gründen konnten die Ankaufsverhandlungen bisher nicht abgeschlossen werden?

5.) Sind die Behörden davon ausgegangen, dass der Eigentümer von der Bramfelder Dorfpassage das Grundstück für den Durchgang von der der Passage zum Bramfelder Marktplatz bereits gekauft hat bzw. in abschließenden Verhandlungen ist?

6.) Ist es korrekt, dass der Anbau vor dem Kaufland (mit dem Bockwurststand) zwischen EKZ Bramfeld und Kaufland nur provisorisch genehmigt worden ist?

  1. Wenn ja, aus welchen Gründen wurde die Genehmigung in dieser Form erteilt?

7.) Wann soll dieser Anbau entfernt werden? Wurde bereits eine entsprechende Anordnung versandt oder ist die Anordnung angedacht?

8.) Wurde bei der Baugenehmigung der Bramfelder Dorfpassage darauf geachtet, dass ein Durchgang von der Passage zum Bramfelder Marktplatz ertüchtigt werden kann und vom Eigentümer der Passage ein Durchgang ermöglicht wird?

  1. Wenn ja, wie haben die Behörden die Einhaltung geprüft?
  2. Wenn nein, warum erfolgte nicht eine derartige Auflage?
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