20-6992

Schildbürgerstreich - Passage Bramfelder Dorfplatz Kleine Anfrage vom 25.01.2019

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Mit Drucksache 20-6951 teilt das Bezirksamt Wandsbek mit, dass die abgestimmte schlussverschickte Planung bereits seit Oktober 2017 vorliegt.

Nach Auffassung des Bezirksamtes handelt es sich um die Umsetzung eines vorhabenbezogenen B-Plans. Nach Auffassung des Bezirksamtes Wandsbek war es immer bekannt, dass dem Investor nicht alle für die Umsetzung der Durchgängigkeit der Fußgängerzone benötigten Flächen gehören und die Umsetzung von dem Fortgang der Grunderwerbsverhandlungen abhängig sein wird. Die Umsetzung des B-Plans erfolgt durch einen Investor, dieser Investor plant und baut auch die angesprochene Fußgängerzone. Die Planung der Fußgängerzone ist im Oktober 2017 schlussverschickt worden. Die Ankaufsverhandlungen gestalten sich als schwierig und sehr zeitaufwendig, mit Bau des zweiten Teils der Fußgängerzone kann erst nach Abschluss der Kaufverhandlungen begonnen werden. Eine Öffnung der Fußgängerzone erfolgt nach Abschluss der Baumaßnahmen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt antwortet wie folgt (05.02.2019):

1.) Wem gehören die besagten Grundstücke, die für die Herstellung des Zugangs von der Bramfelder Passage zum Bramfelder Markt benötigt werden?

Einer juristischen Person.

2.) Warum gestaltet sich der Kauf der Grundstücke als schwierig? Welche Gründe liegen vor?

Siehe Vorbemerkung zur Drs. 20-6951.

3.) Bei der o.g. Drucksache wurde die folgende Frage nicht beantwortet. Daher erneut die Frage: Wann sollte nach den ursprünglichen Plänen der Durchgang vom EKZ Bramfeld zur Bramfelder Dorfpassage geöffnet werden?

Da sich die Grundstücke nicht im Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes befinden, wurde und wird  kein Zeitpunkt der Fertigstellung geplant. Siehe im Übrigen zu 2.

4.) Bei der o.g. Drucksache wurde die folgende Frage nicht beantwortet. Daher erneut die Frage:

  1. Wann plant das Bezirksamt den Durchgang zu öffnen?

Siehe zu 3.

  1. Ist eine Öffnung im ersten Halbjahr 2019 angedacht?

Siehe zu 3.

5.) Wann hat das Bezirksamt den Kauf der Grundstücke eingeleitet/in die Wege geleitet?

Im Dezember 2017.

6.) Warum wurde dies nicht früher vorgenommen?

Der Ankaufauftrag wurde zeitnah (siehe zu 5.) nach der Schlussverschickung (siehe Vorbemerkung zu Drs. 20-6951) erteilt.

Anhänge

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